Explosion: Wie oft noch in Revision?

Möchengladbach. Nach der dritten Verurteilung von Sascha H. zu lebenslanger Haft wegen Mordes fragen sich Prozessbeobachter, ob es „ein Spiel ohne Grenzen“ geben wird — auch angesichts der Belastung für die Betroffenen und Angehörigen.

Der Anwalt des Verurteilten, Michael Rost, hatte sofort Revision gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts am Dienstag eingelegt. „Das ist eine Formalie, da nach einer Woche das Revisionrecht erlischt. Nach Prüfung der Urteilsgründe werden wir entscheiden, ob wir die Revision tatsächlich durchführen“, sagte Rost.

Der Verteidiger hat in Sachen „Hausexplosion Hermges“, bei der ein Mann (45) starb und viele Menschen verletzt wurden, zweimal mit Erfolg Verurteilungen zu lebenslang für H. angefochten. Zweimal hat der Bundesgerichtshof (BGH) Zweifel an den Schuldsprüchen geäußert und dabei stets den Eindruck erweckt, das Ganze sei ein Unglücksfall gewesen — ohne Vorsatz und Heimtücke.

Nun hat aber auch das Düsseldorfer Landgericht die Tat wieder als Mord beurteilt — so wie zuvor die Gladbacher Richterkollegen. Der Bundesgerichtshof äußert sich nicht zu der WZ-Anfrage, ob Rost nach jedem Urteil Karlsruhe anrufen könne. Nach dem Revisionsrecht muss er dafür Fehler des Landgerichts Düsseldorf in dessen rechtlicher Beurteilung nachweisen. Ob es solche Fehler gibt — das kann sich nur aus den schriftlichen Urteilsgründe ergeben — auf die der Verteidiger nun wartet.

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