Ebay-Betrüger muss für 18 Monate ins Gefängnis

Der 38-jährige Gladbacher war nach Vorstrafen rückfällig geworden.

Drei Anklageschriften musste die Staatsanwältin verlesen. Dreizehnfachen gewerbsmäßigen Betrug warf die Anklagevertreterin dem Mönchengladbacher (38) vor. „Wir kennen uns doch bereits aus früheren Verfahren“, begrüßte der Richter den Angeklagten. Verlegen erklärte der Familienvater: „Nach der Haft habe ich zunächst gearbeitet. Aber dann wurde ich arbeitslos. Es gab Stress.“ Da sei er wieder auf dumme Gedanken gekommen und habe das Gleiche gemacht wie früher. Erneut angefangen mit den Betrügereien habe er bereits 2013.

In zehn Fällen bot der Angeklagte über Ebay im Internet verschiedene Waren an, von Feuerzeugen, Markenschuhen bis zu Autoteilen. Die Käufer überwiesen die geforderten Beträge auf das angegebene Bankkonto. Die Waren bekamen sie nie zu sehen. Auch im vergangenen Jahr bot der Betrüger über Ebay teure Gebrauchsgegenstände, wie Staubsauger und Mobiltelefone zum Kauf an. Das Geld wurde wieder auf die Konten eingezahlt. Ware wurde nicht versendet. Zurück blieben enttäuschte Betrugsopfer.

Als das Vorstrafenregister des 38-Jährigen verlesen wurde, war klar, dass die Betrugstaten des Angeklagten kein einmaliger Ausrutscher waren. Es tauchten viele Betrugsvorwürfe auf. Deswegen hatte der Mann bereits Jugendstrafen und später auch als Erwachsener Freiheitsstrafen verbüßen müssen. Diesmal forderte die Staatsanwältin für den Betrüger eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, aber ohne Bewährung. Der Verteidiger bat für den Angeklagten um eine letzte Chance, eine Haftstrafe mit Bewährung. Das Gericht schloss sich dem Antrag der Anklagevertreterin an und verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 13 Fällen, davon in drei Versuchen, zu anderthalb Jahren Haft.

„Sie haben den falschen Weg eingeschlagen. Eine Strafe mit Bewährung ist nicht möglich“, machte der Richter in der Urteilsbegründung klar.

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