Düsseldorf prüft Beschwerde aus Eicken

Mönchengladbach. Eine Beschwerde des Sprechers der Bürgerinitiative (BI) Eicken, Wilfried Schultz, beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf wird geprüft. Das ist Schultz jetzt per Brief aus der Landeshauptstadt mitgeteilt worden.

Der Eickener hatte sich über das Vorgehen der Mönchengladbacher Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Protestaktionen der Bürgerinitiative beschwert.

Dabei ging es nach Schultz’ Darstellung vor allem um die Ankündigung eines Einsatzleiters bei einer der Kundgebungen gegen den salafistischen Verein „Einladung zum Paradies“ nach den Weihnachtsferien. Demnach hätten die Protestler gefilmt und auf Basis der Aufnahmen strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Und zwar dann, wenn sie, wie von der BI angekündigt, mit „Pfeifen lärmen“. Ihm gegenüber habe man gesagt, so Schultz, das sei mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen. „Die Begründung war, dass man mit Pfeifen eine Versammlung störe, die von den Salafisten als Gebet bezeichnet wird“, so Schultz.

Der Eickener spricht von einem „Eingriff in die Versammlungsfreiheit“. Es gebe keinen Anlass für ein solches Vorgehen. Deshalb haber er seine „umfangreiche Beschwerde“ verfasst.

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