Drogenkurier zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der Verteidiger des 29-Jährige forderte Freispruch: Die Beweismittel seien nicht zulässig.

Wegen einer Drogenkurierfahrt musste sich seit letzter Woche ein 29-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Ardit K., einem gebürtigen Albaner mit Wohnsitz in Italien, wird vorgeworfen, im März knapp 15 Kilogramm Kokain aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht zu haben. Bundespolizisten hatten ihn an der A 61 kontrolliert. „Der Angeklagte wirkte äußerst nervös, schwitzte trotz der kühlen Temperaturen an diesem Abend stark und wirkte wie in Stockstarre verfallen“, sagte der Beamte. Ein Drogenwischtest verriet den Mann.

Gleichzeitig fiel auf, dass der Auspuffschacht versetzt und am Unterboden gearbeitet worden war. In der Mittelkonsole fand sich ein Zugang zu einem Versteck mit Kokainpaketen und vier Smartphones. Eine spätere Untersuchung ergab, dass die Droge einen hohen Wirkstoffgehalt aufwies und für mehr als 414 000 Konsumeinheiten gereicht hätte.

Der Aussage des Bundespolizisten sowie Bildmaterial hatte der Verteidiger widersprochen. Der Angeklagte sei mit der Durchsuchung nicht einverstanden gewesen, die Polizisten hätten einen Durchsuchungsbefehl gebraucht.

K. lebe seit über einem Jahr in Florenz und habe als Tagelöhner gearbeitet. Irgendwann sei er in einer Bar in Florenz gefragt worden, ob er ein Auto besitze und damit als Kurier eine größere Bargeldmenge in den Niederlanden abholen und nach Italien bringen könne. Zunächst habe er ablehnen wollen, schließlich doch angenommen, da er arbeitslos gewesen sei. Der Person, von der der Angeklagte nur den Vornamen „Zlatko“ kenne, habe er in Utrecht sein Auto übergeben, um es vorbereiten zu lassen. Er habe drei Stunden gewartet, angeblich, weil das Geld besorgt und in dem Versteck verstaut werden sollte. Dann habe er es nach Florenz bringen sollen. Für die Fahrt habe er 1500 Euro erhalten sollen.

Bundespolizist, Zeuge

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin sechs Jahre und sechs Monate Haft sowie die Einziehung des Autos. Der dokumentierte Stress des Angeklagten bei der Kontrolle sei nicht mit dem Transport von Schwarzgeld in Einklang zu bringen. Dazu kämen die Vorsichtsmaßnahmen rund um die Fahrt. Dies alles hätte ihm Aufschluss geben müssen, dass er andere Dinge transportiere. Der Verteidiger forderte wegen Nicht-Verwertbarkeit der Beweismittel Freispruch.

Die Kammer verhängte eine sechsjährige Haftstrafe sowie die Einziehung des Autos. Sie sah keinen Grund, den Drogenfund nicht zu verwerten. Ein wichtiges Indiz für die Verurteilung sei zudem der Kauf des Autos für 8000 Euro zwei Monate zuvor. Dieser sei, gemessen an der wirtschaftlichen Situation der Familie, sehr hoch. Es dränge sich der Verdacht auf, der Wagen sei ihm für diese — und möglicherweise weitere — Kurierfahrt gekauft oder „deutlich gesponsert“ worden.

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