Doppelmord: Verein der Anwälte - Richter trifft keine Schuld

Der Jurist wird in Schutz genommen, die Jugendamts-Arbeit hinterfragt.

Mönchengladbach. Dem Familienrichter des Amtsgericht Rheydt-Mitte ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen. "Hätte er Erol P. festgenommen, hätte er ohne jegliche Rechtsgrundlage gehandelt", fasst der Sprecher des Gladbacher Landgerichts, Joachim Banke, das Ergebnis der Justizuntersuchung zusammen. Der Richter hatte den 38-jährigen Erol P. nach einem Sorgerechtsprozess gehen lassen, obwohl ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Wenig später erschoss P. seine Frau und seine älteste Tochter. Der Richter geriet in die Kritik - jetzt nimmt ihn nicht nur das Landgericht, sondern auch der Anwaltverein Mönchengladbach in Schutz.

"Wenn es zutrifft, dass der Haftbefehl bei der Polizei nicht registriert war, hätte weder ein Anruf der Anwältin noch des Richters geholfen", heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Die Polizei hätte dann keinen Anlass gehabt, einzugreifen. Im Übrigen lasse ein Haftbefehl nicht den Rückschluss zu, dass der Betreffende einen Mord begeht.

Für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich währenddessen die Frage nach der Rolle des Jugendamtes. In einem Schreiben fordert sie Oberbürgermeister Norbert Bude auf, zu klären, ob das Amt wusste, dass es sich bei Erol P. (38) um einen Gewalttäter handelte.

"Im Bericht, den die Mitarbeiterin des Amtes beim Prozess vorgelegt hat, hat die Mutter erklärt, dass sie oft von ihrem Mann bedrängt und bedroht wurde", berichtet Banke. Die Kinder hätten aber betont, ihr Vater habe sie niemals geschlagen und sie wünschten weiter Kontakt zu ihm. Darauf hatte das Jugendamt ein gemeinsames Sorgerecht befürwortet. Einmal im Monat sollte Erol P. seine Kinder sehen. Das war ihm zu wenig, er stimmte der Regelung nicht zu.

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