Doppelmord: Erol P. - Urteil erst im kommenden Jahr

In dem Prozess soll ein Experte den Angeklagten weiter begutachten.

<strong>Mönchengladbach. Überraschung im Doppelmordprozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht: Dort hat es am Dienstag nicht die erwarteten Plädoyers gegeben. Kurzfristig von den Verteidigern von Erol P. (39) eingereichte ärztliche Befunde haben noch weitere Tests durch den gerichtlichen medizinischen Sachverständigen Martin Deis erforderlich werden lassen. "Diese Tests sind allerdings zeitaufwändig. Zudem braucht Erol P. oft sehr lange, um meine Fragen zu beantworten", sagte Mediziner in der gestrigen Verhandlung.

Über 20 Stunden habe er sich schon intensiv mit Erol P. unterhalten und ihn getestet. Hintergrund ist die Frage, ob Erol P. wirklich geisteskrank oder ein Simulant ist. Wenn der Sachverständige ihm attestiert, geistig nicht voll zurechnungsfähig zu sein, kann dies bedeuten, dass er für die ihm zur Last gelegten Taten nicht voll bestraft werden kann.

Prozessbeobachter halten es für sehr wahrscheinlich, dass Erol P. in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen wird. Einzig der Mordversuch an seinem Sohn konnte nicht durch Zeugenaussagen belegt werden - niemand hatte gesehen, wie Erol P. die Waffe auch auf seinen Sohn gerichtet und abgedrückt haben soll.

Erol P. hatte im Laufe des Prozesses den Doppelmord gestanden, nicht jedoch die Vergewaltigung und den Mordversuch.

Der Prozess wird nun am 21. Dezember fortgesetzt. Am 16. Januar folgen die Plädoyers, und am 18. Januar wird das Urteil erwartet.

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