Doch offene Geschäfte zum Frühlingsfest?

Die Stadtverwaltung hat signalisiert, dass der 30. April wohl doch als ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt werden kann.

Nein, Stefan Wimmers wurde nicht etwa unter polizeiliche Aufsicht gestellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord. Der mittlerweile parteilose Bezirksvertreter saß plötzlich zwischen drei Polizisten im Zuschauerbereich, weil er sich in der Debatte um die verkaufsoffenen Sonntage selbst für befangen erklärt hatte. Schließlich ist er zugleich Vorsitzender des Gladbacher Citymanagements, und in dieser Funktion hatten ihm die städtischen Juristen vor Kurzem eine ziemlich bittere Pille serviert: Keine der vier beantragten Sonntagsöffnungen 2017 in der Innenstadt sah die Verwaltung als genehmigungsfähig an.

Seit gestern sieht es nun so aus, als sei zumindest eine der ursprünglich geplanten Sonntagsöffnungen noch realisierbar — und zwar diejenige rund um das Frühlingsfest am 30. April. Die drei weiteren Gesuche habe er mittlerweile zurückgezogen, sagt Wimmers — „aus Pragmatismus“.

„Für das Frühlingsfest jedoch wurde uns eine Nachbesserung zugesandt“, sagte Annegret Ketzer, Leiterin des Ordnungsamtes, in der Sitzung. Die habe man im Detail zwar noch nicht prüfen können. Es handele sich aber um einen „Schritt in die richtige Richtung“. Wimmers sagte auf Anfrage, man habe das durch das Frühlingsfest zu bespielende Areal in der nachgebesserten Version „räumlich stark eingedampft“, nämlich auf die reine Hindenburgstraße begrenzt.

Denn: Wie Ketzer, Ordnungsdezernent Matthias Engel und Rechtsamts-Leiter Axel Stibi den Bezirksvertretern noch einmal verdeutlichten, verlange ein entsprechendes Gerichtsurteil von Ende 2015 zum einen, dass es einen engen räumlichen Bezug gibt zwischen Sonntagsöffnung und dazugehörigem Fest. „Das Fest am See in Wickrath etwa ist eine tolle Veranstaltung“, sagte Engel: „Aber da, wo die Geschäfte sind, ist das Fest nun mal eben nicht.“ Deswegen habe man diese beantragte Sonntagsöffnung nicht genehmigen können, wie auch eine weitere in Rheydt (in der Bezirksvertretung Süd gab es dazu gestern keine große Diskussion).

Zum anderen setze das Urteil voraus, dass das dazugehörige Fest mehr Besucher anlockt als die offenen Geschäfte. Das ist im Einzelfall schwer nachzuweisen — in der City und konkret im Minto mit seinem Frequenzzählsystem aber sehr wohl. Theoretisch denkbar also, dass das Einkaufscenter seine Frequenzzahlen von verkaufsoffenen Sonntagen der Vergangenheit offen auf den Tisch legt, um der Genehmigung künftiger Sonntagsöffnungen auf die Sprünge zu helfen.

Die städtischen Juristen verwiesen noch einmal darauf, dass sie nicht dazu da seien, verkaufsoffene Sonntage zu verhindern — sondern um sie möglich zu machen, allerdings rechtssicher. Dass Gladbach dabei vorsichtiger vorgeht als andere Kommunen, zeigte zuletzt etwa Neuss, dass mit Festen in der Innenstadt Sonntagsöffnungen bei einem weit entfernten Möbelhaus verknüpft.

Das vorsichtige Vorgehen erklärt sich dadurch, dass die Gewerkschaft Verdi im Falle nicht rechtssicherer verkaufsoffener Sonntage mit Klagen droht und diese andernorts auch schon geführt hat. „Und alle Verfahren ausnahmslos gewonnen hat“, sagte Engel, der das vorsichtige Vorgehen der Stadt als „richtig“ bezeichnete. „Wir haben uns seit April 2016 mit dem Thema beschäftigt“, sagte Engel.

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