DNA-Spuren überführen brutalen Räuber vier Jahre nach Überfall

29-jähriger Mann erhält eine siebeneinhalbjährige Haftstrafe.

Mönchengladbach. Für siebeneinhalb Jahre muss ein Räuber in Haft, der im Dezember 2010 eine 65-jährige Grevenbroicherin in ihrem Haus überfallen und schwer verletzt hatte. Identifiziert werden konnte der Mann erst mehr als vier Jahre nach der Tat anhand von DNA-Spuren. Diese konnten dem aus Rumänien stammenden 29-Jährigen zugeordnet werden, weil er schon an anderer Stelle in Deutschland auffällig geworden war.

Er stieg nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht zum 11. Dezember 2010 mit ein oder zwei Komplizen in das abseits gelegene Haus der Ärztin ein. Sie brachen die verschlossene Schlafzimmertür auf und schlugen und traten auf die Frau ein. Bewusstlos ließen sie das Opfer zurück.

Die Ärztin erlitt ein Schädelhirntrauma, drei Rippenbrüche, Platzwunden und zahlreiche Hämatome. Sie konnte sich später wegen einer Amnesie nicht mehr an das schreckliche Erlebnis erinnern.

Ein Mittäter war bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. An einem Auto, das die Räuber damals aus der Garage der Grevenbroicherin mitnahmen, hatte die Polizei Fingerabdrücke und DNA-Spuren entdeckt. Die Einbrecher hatten damals in dem Einfamilienhaus einen Laptop, Bargeld, ein Mobiltelefon und den Fahrzeugschlüssel erbeutet.

Ein 45-jähriger Pulheimer hatte seinerzeit auf seinem Abstellplatz vor dem Haus ein fremdes Auto entdeckt. Als das Fahrzeug nach etwa sechs Wochen noch immer vor der Tür stand, informierte der Mann die Polizei. Polizeibeamte stellten bald fest, dass es sich um das Fahrzeug aus der Garage der Grevenbroicherin handelt.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt kein Geständnis abgelegt. Er hatte lediglich beiläufig durch den Dolmetscher erklären lassen, dass er einmal zufällig in dem Fahrzeug gesessen habe.

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