Die Müllgebühren werden erstmal steigen

Das neue Müllsystem sieht die Abschaffung der kleinen Tonne vor.

Die jetzt genutzten sogenannten Ringtonnen für den Restmüll dürfen nicht mehr über das nächste Jahr im Gebrauch sein. Foto: Symbol

Die jetzt genutzten sogenannten Ringtonnen für den Restmüll dürfen nicht mehr über das nächste Jahr im Gebrauch sein. Foto: Symbol

Foto: Knappe,Jörg (knap)

Mönchengladbach. Den Mönchengladbachern drohen höhere Müllgebühren im kommenden Jahr und ab 2019 einschneidende Änderungen im Abfallkonzept bei dann allerdings auch wieder sinkenden Gebühren. Denn die Berufsgenossenschaft BG Verkehr legt der Stadttochter Mags Daumenschrauben an. Der Grund: Die jetzt genutzten sogenannten Ringtonnen für den Restmüll dürfen nicht mehr über das nächste Jahr im Gebrauch sein, weil ihre Handhabung die Gesundheit der Mags-Müllwerker erheblich beeinträchtigt.

Das manuelle Anheben der 25-, 35- und 50-Liter-Gefäße — so die Berufsgenossenschaft — stellt für die Mitarbeiter ein gesundheitliches Risiko dar, das dringend beseitigt werden müsse. Der Mags wird ein Jahr Zeit eingeräumt, um sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen. In einem ersten Schritt wird sie mehr Kräfte für die Leerung der kleinen Restmülltonnen einsetzen, was die Müllgebühren im nächsten Jahr um bis zu sieben Prozentpunkte in die Höhe treibt. Um sie danach wieder zu senken, schlägt die Mags eine Umstellung von den jetzigen Ring- auf Rolltonnen vor. Gestern Abend beschäftigte sich der Hauptausschuss erstmals mit dem Thema. Gladbachs Politiker werden vermutlich in der Dezember-Ratssitzung über ein Müllsystem für die Zeit ab 1. Januar 2019 entscheiden.

Das von Mags und Infa erarbeitete neue Abfallmodell sieht Rolltonnen mit Volumina von 60, 120 und 240 Litern für Ein- bis Vier-Personen-Haushalte vor. Für Mehrfamilienhäuser besteht die Möglichkeit von „Müll-Ehen“ — die Haushalte teilen sich mehrere Restmülltonnen. Neben der Tonnengröße sind die Entleerungsintervalle entscheidend anders: Denn es wird dann keine wöchentliche Leerung mehr geben, die Bürger können entscheiden, ob sie ihren Abfall aus der Restmülltonne alle 14 Tage oder alle vier Wochen abholen lassen können.

Dies hat Auswirkungen auf die Gebühren: In der Tendenz sinken sie im Vergleich zu 2017 und 2018, und die Ersparnis ist umso höher je weniger Leerungsintervalle anfallen werden. Das neue Gebührenmodell mit größeren Restmülltonnen sieht zum Beispiel folgende Möglichkeiten vor:

Er zahlt jetzt für die wöchentliche Leerung einer 25-Liter-Restmülltonne 151,48 Euro im Jahr, 2018 werden es 161,77 Euro sein. Nutzt dieser Haushalt ab 2019 eine 120-Liter-Tonne und lässt sie alle vier Wochen leeren, fallen 124,25 Euro an. Kommt dieser Haushalt mit einer 60-Liter-Tonne und vierwöchentliche Leerung aus, verringert sich die Jahresmüllgebühr auf rund 80 Euro.

Die wöchentliche Leerung einer 35-Liter-Restmülltonne kostet jetzt 212,07 Euro, 2018 sind es 226,48 Euro. Zwei Möglichkeiten: 120-Liter-Tonne und vierwöchige Leerung macht 124,25 Euro; 60-Liter-Tonne und zweiwöchige Leerung 138,13 Euro.

50-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung: 302,96 Euro (2018: 323,54 Euro). 120 Liter mit 14-tägiger Leerung könnten nach dem neuen System 235,97 Euro kosten.

(Mehrfamilienhaus mit 3 mal 2-Personen-Haushalten) Jetzt bei wöchentlicher Leerung von drei 35-Liter-Gefäßen: 636,21 Euro (2018: 679,43 Euro). Nach dem neuen System wird eine 240-Liter-Tonne mit 14-tägiger Leerung in der Modellrechnung mit 471,95 Euro veranschlagt.

(Mehrfamilienhaus mit neun Haushalten und 18 Personen) Jetzt zahlen die Bewohner für sieben 35-Liter-Tonnen und je einer 50- und einer 25-Liter-Tonne bei wöchentlicher Leerung 1938,93 Euro (2018: 2070,65 Euro). Die Modellrechnung sieht ab 2019 bei 14-tägiger Leerung (zwei 240-Liter-Gefäße, ein 120-Liter-Gefäß) dann 1179,87 Euro vor.

Die Mags prüft, ob sie den Bürgern gegen Kostenerstattung zusätzliche Serviceleistungen anbietet: Mitarbeiter der Stadttochter könnten zum Beispiel Tonnen aus Kellern holen und sie anschließend wieder dahin zurückbringen. Das neue Gebührenmodell gilt nicht für Bio- und Papiertonnen. Die Kosten für Leerung und Entsorgung sind in den Gesamtgebühren enthalten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort