Bude bessert nach

Wegen eines vom Bundesgerichtshof festgestellten Formfehlers kommt es zur Sondersitzung.

Mönchengladbach. Grundstücksverkäufe durch die Stadtentwicklungsgesellschaft EWMG am Bökelberg, im Bergerfeld oder der um die ehemalige Rheydter Landeszentralbank (LZB) - sind sie alle rechtsunwirksam? Davon gehen die Bündnis-Grünen aus. Sie beziehen sich dabei auf ein jüngeres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Beim so genannten "Trabrennbahn-Urteil" - es ging um die Anlage in Gelsenkirchen - seien Aspekte um Vollmachten und Vertretungsrechte nicht ausreichend oder gar nicht beachtet worden.

OB Norbert Bude (SPD) hat mittlerweile eingestanden, dass auch die EWMG ein "Vollmachtsproblem" hat. Denn laut BGH reiche es nicht aus, wenn die Stadtspitze (OB und ein Vertreter) der EWMG quasi eine Generalvollmacht für die (von der Stadt bei der EWMG) bestellten Aufträge erteile. Vielmehr müsse für jeden einzelnen Verkaufsvorgang eine solche Vollmacht vorliegen.

Konkret: Veräußert die Stadtfirma EWMG, wie schon so oft geschehen, gegen Provision für die Stadt ein Grundstück, muss auch eine einzelne Vertretungsvollmacht z.B. durch den OB vorliegen. Das klingt sehr formalistisch, ist aber laut BGH (Az.: II ZR 158/06) notwendig.

Erst einmal bei 17 Verträgen mit einem Finanzvolumen von 2,56 Millionen Euro soll nun nachgebessert werden. Dazu kommt der Aufsichtsrat (AR) der EWMG zu einer Sondersitzung am 4. Juni zusammen. Zur Vermeidung von Schadenersatzforderungen oder eines Rücktritts seitens der EWMG-Partner seien die Unterschriften (Vollmacht) nachzureichen.

Nach dieser Sitzung wird dann der Stadtrat die Vorgänge absegnen. Aller Wahrscheinlichkeit nach bleibt es nicht bei den 17. Schließlich ist das Vertragsvolumen der stadteigenen EWMG um ein Vielfaches höher.

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