Brandstifter muss in Klinik

Der Angeklagte (23) hat gestanden, für eine Explosion in einer Wohnung an der Rheydter Straße verantwortlich zu sein.

Brandstifter muss in Klinik
Foto: Titz

Das Geständnis war eindeutig, der Richterspruch ebenso: Der Brandstifter, der am 11. Dezember für die Explosion in einer Wohnung an der Rheydter Straße verantwortlich war, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Ugur T. (23) gab zu, zunächst das Auto seines Vaters in Brand gesteckt und anschließend im Schlafzimmer seiner Eltern Benzin auf das Bett gegossen und es angezündet zu haben. Es kam zu einer Verpuffung, das Feuer griff auf andere Räume über. Animiert worden sei er durch einen sadistisch-satanistischen Film, in dem ein Mann ein Haus anzünde und die Feuerwehr rufe. Im Film sei nichts passiert.

Der Staatsanwalt warf T. vor, gewusst zu haben, dass sich seine Schwester zum Tatzeitpunkt in der Wohnung aufgehalten habe. Er habe ihren Tod billigend in Kauf genommen. Dies bestritt der 23-Jährige: „Sie ist nie um diese Zeit zu Hause, ich habe sie nicht gesehen.“ Durch die Feuermelder wurden rund 30 Bewohner alarmiert, einige konnten das Haus durch das Treppenhaus verlassen, manche mussten von der Feuerwehr über Balkone gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten angeordnet, um die Schuldfähigkeit sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu klären. Ugur T. erklärte, bereits zweimal für jeweils etwa einen Monat in der LVR-Klinik in Süchteln gewesen zu sein. Dort habe man ihm Medikamente gegeben, diese habe er aber nicht vertragen, er habe sich sediert und narkotisiert gefühlt. Auslöser für die Brandstiftung sei laut T. die Aussage seines Vaters gewesen, den Döner-Imbiss der Familie verkaufen zu wollen. „Ich war damit nicht einverstanden.“

Eine Sachverständige bescheinigte T. eine paranoide Schizophrenie, die mit einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit einhergehe: Er verfüge nicht über eine rationale Verhaltenskontrolle, könne seine Taten nicht abwägen. Problematisch sei, dass er keine Krankheitseinsicht habe und die Medikamente absetze.

In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Der Verteidiger sprach sich ebenfalls für den weiteren Klinikaufenthalt aus, sagte jedoch, es sei nicht klar, ob er seine Schwester vor der Explosion in der Wohnung wahrgenommen hätte. Der Verteidiger bezeichnete die Brandstiftung als „Denkzettel“ für die Eltern.

Die Kammer ordnete die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Sie sah es ebenfalls als erwiesen an, dass T. wusste, dass sich seine Schwester zum Tatzeitpunkt in der Wohnung aufhielt. „Dies belegen die ersten Aussagen vor der Polizei, die der Beschuldigte am Tatabend äußerte“, so Richter Lothar Beckers. Den Vorwurf der schweren Brandstiftung schloss die Kammer aus.

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