Eishockey: Kein Strafverfahren gegen GEC-Führung

Grefrath. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat ein Verfahren, das gegen die gegen den Vorsitzenden des Grefrather EC, Wolfgang Thyßen, und seinen Vize René Thiersch eingeleitet worden war, nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil sich keinerlei Tatverdacht ergeben habe.

Der Mönchengladbacher Steuerberater Heinrich Körsten hatte in einer Mitgliederversammlung des Grefrather EC im Jahre 2006 behauptet, der Vorstand habe Mitgliedsbeiträge in erheblichen Summen unterschlagen und außerdem "Schwarze Kassen" geführt.

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