Borussia Mönchengladbach Urteil gegen früheren Borussia-Vorsänger rechtskräftig

Mönchengladbach. Das Urteil gegen den ehemaligen Vorsänger einer Ultra-Gruppierung von Borussia Mönchengladbach für einen folgenschweren Tritt gegen den Kopf eines Fans ist rechtskräftig.

Der Angeklagte soll einen anderen Fan wegen einer Kleinigkeit fast umgebracht haben.

Der Angeklagte soll einen anderen Fan wegen einer Kleinigkeit fast umgebracht haben.

Foto: Wolfram Kastl

Das Landgericht Mönchengladbach teilte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe nach einer Revision mit. Der Mann war im vergangenen Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Demnach hatte der bei der Verurteilung 30-jährige Täter das Opfer bei einem Streit um verschüttetes Bier geschubst und getreten. Es war bei der Auseinandersetzung auf dem Stadiongelände mit dem Kopf ungebremst auf dem Pflaster aufgeschlagen und lag anschließend mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus. dpa

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