Borussia Mönchengladbach Tritt gegen Kopf - Drei Jahre Haft für Gladbach-Fan

Ein Rempler zwischen zwei Fans. Es kommt zur Auseinandersetzung und zu einem folgenschweren Tritt. Vor Gericht hat die Anklage drei Jahre Haft für einen Fan gefordert, der bis dahin als vorbildlich galt.

Der Angeklagte Nils B. vor Prozessbeginn im Landgericht in Mönchengladbach mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte Nils B. vor Prozessbeginn im Landgericht in Mönchengladbach mit seinem Anwalt.

Foto: Wolfram Kastl

Mönchengladbach. Ein bis dahin vorbildlicher Fan von Borussia Mönchengladbach soll einem anderen Fan nach einem Rempler „extrem rücksichtslos und brutal“ gegen den Kopf getreten haben. Das Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht Mönchengladbach vier Jahre Haft gefordert. Beide Seiten haben nun eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen.

Nach Angaben von Zeugen habe der Vorsänger einer Ultra-Gruppierung wie bei einem Freistoß gegen den Kopf des Mannes getreten. Der Mann sei ungeschützt mit dem Kopf aufs Pflaster geknallt.

Vor dem Bundesligaspiel gegen Darmstadt 98 im Dezember 2015 habe es zwischen dem Angeklagten, dem prominenten Vorsänger in der Fankurve, und dem Opfer mit einer Lage Bier in den Händen einen Rempler gegeben. Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe der Angeklagte den betrunkenen Mann geschubst und den Taumelnden mit großer Wucht ins Gesicht getreten.

Der Mann lag mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus. Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung, ohne ein Strafmaß zu nennen. Der 29-Jährige habe nicht mit großer Wucht getreten und auch nicht gezielt gegen den Kopf, sagte Anwalt Johannes Daners. Der 29-Jährige sei in eine Situation geraten, die sich hochgespielt habe.

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