Juristischer Streit um Borussias Satzung

Sechs Rechtsexperten haben die Änderungsanträge der Initiative geprüft.

Mönchengladbach. Michael Weigand spricht von einer Hetzjagd, die in den vergangenen Wochen von der Initiative Borussia gegen seine Person gefahren worden sei. Nun kontert der Sprecher der Mitgliederoffensive 2007/2011: Sechs „befreundete Juristen“ haben die Satzungsänderungsanträge, die die Vereinigung um Stefan Effenberg eingereicht hat, geprüft. Das Ergebnis, so Weigands Mitstreiter: Sie sind weder mit der aktuellen Satzung noch mit dem Vereinsrecht vereinbar.

Jura-Student Bernhard Stein, der gerade sein erstes Staatsexamen hinter sich gebracht hat, stellte gestern die Gutachten der Juristen vor. Um den Aufsichtsrat und das Präsidium abzuberufen ist laut Satzung ein entsprechender Vorschlag des zuständigen Vereinsorgans notwendig sowie eine Mitteilung in der Einladung zur Mitgliederversammlung. „Beides ist derzeit nicht der Fall“, sagte Stein.

Zum Zweiten fordert die Initiative eine außerordentliche Mitgliederversammlung, in der sämtliche Gremien neu gewählt werden. „Die Vereinssatzung bestimmt ausdrücklich, wann das Präsidium zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet ist. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt“, erklärte Stein.

Dritter Vorwurf: Sie will einen Aufsichtsratsposten, der für Fans bestimmt sein soll, über die Hintertüre für sich vereinnahmen. Im Änderungsantrag heißt es, ein „Mitglied eines Fanklubs“ solle in das Kontrollgremium einziehen.

„Einen solchen Fanklub zu gründen, ist sehr leicht. Das Ganze ist sehr unsicher und unbestimmt“, meint Weigand. Seine Vereinigung schlägt vor, dass der Vorsitzende des Fanprojekts, derzeit Thomas Ludwig, Mitglied im Ehrenrat wird.

Vierter Kritikpunkt: die Begrenzung der Amtszeit sämtlicher gewählter Vereinsgremien auf den 30. September 2011. „Eine Regelung, welche die Gefahr einer Führungskrise des Vereins billigend in Kauf nimmt, ist juristisch bedenklich“, heißt es.

Weigand forderte gestern den Verein auf, die Änderungsanträge der Initiative Borussia von einem Vereinsrechtler prüfen zu lassen und die Ergebnisse vor der Mitgliederversammlung am 29. Mai bekanntzugeben.

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