Auf diese Dinge sollten Urlauber achten

Die Rheydter Verbraucherberatungsstelle hat Tipps zu Handynutzung und Versicherungen.

Auf diese Dinge sollten Urlauber achten
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Der Fall ist geschehen, bevor die sogenannten Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft wurden: Ein Mönchengladbacher hatte nach einer Indonesienreise eine Handyrechnung über 18 500 Euro erhalten. Im ausländischen Hotel hatte er sich im W-Lan gewähnt und ahnungslos im Internet gesurft. Seit dem 15. Juni dürfen für Anrufe, SMS oder die mobile Datennutzung innerhalb der EU zwar keine zusätzlichen Kosten mehr berechnet werden (Island, Liechtenstein und Norwegen beteiligen sich freiwillig), „dennoch könnten Smartphonenutzern noch dicke Rechnungen drohen“, sagt Sebastian Dreyer, Leiter der Verbraucherberatungsstelle Mönchengladbach-Rheydt. Er und seine Kollegen sind der Auffassung, dass die Verbraucher nicht selbst aktiv werden müssen, damit der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter auf EU-Recht umgestellt wird, „aber O2 sieht das offenbar anders“, sagt Dreyer. Deshalb sei sein Rat, vor Antritt der Reise beim Anbieter abzufragen, welche Auslandsoptionen bestehen.

Es gebe beispielsweise Billiganbieter, die nur nationale Tarife anbieten. „In dem Fall ist gar kein Roaming möglich“, so Dreyer. Außerdem gelten die neuen Regeln nur bei „angemessener Datennutzung“. Überschreiten Smartphonenutzer bestimmte Grenzen, kann der Mobilfunkanbieter weiterhin Roaming-Gebühren verlangen oder den Umfang der Datennutzung im Ausland einschränken. Außerhalb der EU wie zum Beispiel in der Schweiz oder der Türkei müsse weiterhin mit zum Teil sehr teuren Aufschlägen gerechnet werden. „Es gibt zwar eine Kostenbremse bei 60 Euro und vorher muss davor gewarnt werden“, berichtet Dreyer. Voraussetzung sei aber, dass eine „Echtzeitüberwachung“ möglich sei. Dies ist laut Dreyer in manchen asiatischen Ländern nicht der Fall.

Vorsicht sei auch auf Schiffen und in Flugzeugen geboten. Denn dort gelte die EU-Regel nicht. „Schnell kann man da bei vier Euro Kosten pro Minute liegen“, informiert der Leiter der Verbraucherberatungsstelle. Sein Rat: Auf jeden Fall nach der Reise die Rechnung prüfen und bei überhöhten Kosten innerhalb von sechs Wochen einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherberatung einschalten.

Und welche Tipps gibt es noch für Reisen und Urlaub? „Eine Auslandskrankenversicherung abschließen“, sagt Stefan Klein, Versicherungsberater der Verbraucherzentrale. „Wer sich in den USA den Blinddarm entfernen lassen muss, ist leicht 10 000 Euro los.“ Da lohne sich eine Police, die es bereits ab acht Euro im Jahr gibt. Doch Klein rät, sich vorher genau über die Konditionen zu informieren. Denn oft seien Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich laut Klein überhaupt nicht. „Geht Gepäck beim Flug verloren, zahlt die Fluggesellschaft. Im Hotel tritt die Hausratversicherung ein.“ Auch den Abschluss einer Unfall- und einer Reiserücktrittsversicherung sollte man sich genau überlegen. Eine Unfallversicherung lohne sich nur für Menschen, die im Ausland Riskantes unternehmen. „Extremsportarten sind aber oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“, sagt Klein. Und auch bei der Reiserücktrittsversicherung werde für viele Fälle nicht gezahlt. „Was ist zum Beispiel, wenn die Pflegekraft der Mutter ausfällt?“

Übrigens: Dem Indonesienreisenden hat die Verbraucherberatung helfen können. Er musste die teure Rechnung nicht zahlen.

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