Auch beim Bauen riestern

Wohnriestern ist eines der wenigen Zulagen-Förderprodukte für Bauherren in spe. Doch die Zulagen werden unter Umständen teuer erkauft — durch mangelnde Flexibilität.

Das niedrige Zinsniveau lässt viele Bauherren in spe über den Erwerb von Wohnungseigentum nachdenken. Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 sind die staatlichen Fördermöglichkeiten für potenzielle Eigentumserwerber sehr eingeschränkt worden. Allerdings hat sich der Gesetzgeber eine Möglichkeit ausgedacht, das mietfreie Wohnen im Alter als ein Element der privaten Altersvorsorge zu fördern. Deshalb gibt es neben den klassischen Riester-Produkten Riester-Rentenversicherung, Riester-Bank- oder Riester-Fondssparplan seit dem Jahr 2008 eine weitere geförderte Sparform: den Wohn-Riester.

Dieser Wohn-Riester funktioniert wie folgt: Der Vorsorgesparer hat entweder bereits einen Riester-Vertrag oder schließt einen Wohn-Riester beispielsweise bei einer Bausparkasse ab. Dieser Vertrag muss wie die anderen genannten Riester-Produkte zertifiziert sein und verschiedene Kriterien erfüllen.

Anders als bei den klassischen Riester-Verträgen wandern die steuerfreien Beiträge und Zulagen des Bauherren in spe nicht auf ein Sparkonto, sondern in die Tilgung eines Darlehensvertrags. Das verringert die Zinsbelastung, und der Immobilienkäufer wird schneller schuldenfrei.

Allerdings muss der Sparer seinen Riester-Kredit bis zum 68. Geburtstag getilgt haben. Im Alter fällt dann für die gewährten Vorteile eine Steuer an — per nachgelagerter Besteuerung. Im Einzelfall sollte also genau gerechnet werden, ob das Modell auf die eigenen Bedürfnisse zutrifft.

Denn die Zulagen sind gleich denen der klassischen Riester-Produkte. Jährlich werden — je nach Einkommen — bis zu 2100 Euro gefördert. Wie bei den anderen Riester-Produkten gibt es für jeden Sparer 154 Euro Grundzulage — Verheiratete erhalten zusammen 308 Euro. Dazu kommen 185 Euro Kinderzulage und für Kinder, die 2008 oder später geboren sind, sogar 300 Euro Kinderzulage. Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, jährlich eine Tilgung von bis zu 2100 Euro als Sonderausgabe bei der Steuer abzusetzen.

Die Förderung kann bei dem aufzunehmenden Darlehen zu Zinsersparnissen führen, die weit über den Renditen herkömmlicher Riester-Verträge liegen „Und durch die Zulagen ist der Sparer eben schneller schuldenfrei“, ergänzt Ralf Scherfling, Finanzierungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Allerdings: Wer den Wohn-Riester in Anspruch nehmen will, der muss sich seiner Immobilienwünsche sehr sicher sein. Denn Sparer, die ihr Eigentum nach beispielsweise zehn Jahren wieder veräußern werden, haben an den Produkten keine Freude.

Eines sollten Immobilieninteressenten genau wissen: Für seine Förderung bestimmt der Staat auch kräftig mit, was mit dem Wohneigentum passiert. Wer noch mobil sein möchte in seinem Leben, also seine Immobilie verkaufen, verschenken oder gar ins Ausland ziehen will, der hat den Schwarzen Peter gezogen. Denn das gilt als „schädliche Verwendung“ des Riester-Kapitals.

Wer sich von seiner Riester-Immobilie trennen will, muss den Verkaufserlös binnen vier Jahren in ein neues Objekt investieren oder sich mit einem anderen Riester-Produkt „freikaufen“. Denn sonst fordert das Finanzamt für das Kapital auf dem Wohnförderkonto, also die Einlagen plus die Förderung, Steuern nach. Damit eignet sich ein Wohnriester-Produkt also nur für besonders standorttreue Bundesbürger, die sich ganz sicher sind, dass sie in den einmal gewählten vier Wänden wohnen bleiben wollen.

Kritiker am Wohn-Riester meinen: Angesichts der heute vom Arbeitsmarkt geforderten Flexibilität sind dies keine sehr realistischen Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorsorgeproduktes.

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