Arbeitsgericht: Abfindung nach Kündigung

Mönchengladbach. Eine gütliche Einigung hat es am Mittwoch in der Auseinandersetzung einer Mönchengladbacher Aldi-Mitarbeiterin mit dem Unternehmen gegeben. Ein für Donnerstag angesetzter Termin beim Gladbacher Arbeitsgericht wurde aufgehoben, weil ein Vergleich geschlossen wurde.

Die 32-Jährige erhält eine Abfindung.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die fristlose Kündigung der Frau. Sie soll sich geweigert haben, länger als vereinbart zu arbeiten, weil die alleinerziehende Mutter keine Betreuung für ihre Kinder hatte.

Von zwei Vorgesetzten soll sie danach gedrängt worden sein, eine Eigenkündigung zu unterschreiben. Sie erstattete Strafanzeige wegen Nötigung gegen beide Männer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dieser Sache auch nach der Einigung weiter. Ein früherer Gütetermin war nach Angaben des Anwalts der Frau geplatzt, weil Aldi sich nur habe einigen wollen, wenn die Frau die Anzeige zurückzieht.

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