Ähnlicher als die Polizei erlaubt

Weil das Auto des Vogelretters René Theuerzeit einem Streifenwagen zu ähnlich sieht, muss er nun ein Bußgeld zahlen.

Ähnlicher als die Polizei erlaubt
Foto: ilg

Es mag schon sein, dass Autofahrer plötzlich vom Gas gehen oder hektisch das Handy aus der Hand legen, wenn sie René Theuerzeits Wagen im Rückspiegel sehen. Denn auf dem ersten Blick könnte man das Fahrzeug für einen Streifenwagen halten. Auf dem zweiten Blick eher nicht. Denn nur wo Polizei draufsteht, ist auch Polizei drin. Und auf Theuerzeits Auto steht Wildvogelrettung. Genau das ist die Passion des Rheydters. Seit zehn Jahren wird Theuerzeit gerufen, wenn verletzte oder kranke Wildvögel gefunden werden. Auch die Feuerwehr Mönchengladbach wendet sich an den Mann, der sich als Autodidakt alles über Rabenvögel anlas.

René Theuerzeit, ehrenamtlicher Wildvogelretter

Begonnen hatte Theuerzeits Einsatz für Krähen, Dohlen und Co vor über einem Jahrzehnt. Da hatte er gesehen, wie Spaziergänger auf einen Vogel einschlugen, der sie immer wieder anflog. Wie sich später herausstellen sollte, war der Rabenvogel offensichtlich zahm und hatte einfach Hunger. Theuerzeit nahm sich des Tieres an, und ab da war sein Interesse für Wildvögel geweckt. Seitdem ist er Tag und Nacht abrufbereit, wenn es um Wildvögel geht. „Ich hole die Tiere ab, bin für die Erstversorgung zuständig, dann bringe ich die Vögel in Auffangstationen“, berichtet er. All das macht der Wildvogelretter ehrenamtlich.

Doch jetzt gibt es Ärger: Theuerzeit soll ein Bußgeld von knapp 130 Euro zahlen. Schuld ist das Auto, ein 13 Jahre alter Renault, in dem innen alles steckt, was ein Wildvogelretter braucht. Dass der Wagen äußerlich einem Streifenwagen der Polizei ähnelt, sieht Theuerzeit nicht als Problem. „Die Polizei fährt nur deutsche Autos und auf meinem steht außerdem groß ,Wildvogelhilfe’“, sagt er.

Wirbel gab es um das Warnlicht auf dem Dach des Fahrzeugs. Das hatte der Vogelretter nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen anbringen lassen. „Ich wäre bei nächtlichen Rettungsaktionen schon dreimal beinahe über den Haufen gefahren worden — trotz eingeschalteten Warnblinklichts“, sagt Theuerzeit. Das Licht auf dem Dach seines Autos blinkt zwar nicht blau wie bei der Polizei, sondern gelb, musste aber dennoch weg.

Ende Januar wurde Theuerzeit von der Zulassungsstelle der Stadt Mönchengladbach angeschrieben. Dies sei aufgrund einer Mitteilung des Kreises Viersen geschehen, teilt ein Stadtsprecher mit. Von dort aus sei auf die „unzulässigen Nutzung des gelben Rundumlichtes“ aufmerksam gemacht worden. Das darf nämlich nur an Rettungs- und Bergungsfahrzeugen angebracht werden. Theuerzeit ist zwar auch in Sachen Rettung unterwegs, aber „nur“ für Vögel und „nur“ ehrenamtlich. Also wurde ihm auferlegt, den Nachweis über die Beseitigung des Warnlichts innerhalb von 14 Tagen zu erbringen.

Anfang März ließ der Wildvogelretter die Anschlusskabel durchtrennen, was auch vom TÜV bestätigt wurde. Doch dann kam das Verwarngeld, weil Theuerzeit „mit Vorsatz“ seinen Wagen gefahren sei, obwohl die Betriebserlaubnis bereits erloschen sei. „Das kann gar nicht sein“, sagt er. Er sei zwischendurch von der Polizei angehalten worden. Die habe zwar auch das Warnlicht auf seinem Auto angesprochen, letztlich habe er aber nach Überprüfung der Papiere weiterfahren dürfen. „Das hätten die Beamten doch nie gemacht, wenn es keine Betriebserlaubnis mehr für den Wagen gegeben hätte“, sagt Theuerzeit. Er legte Einspruch gegen den Bescheid ein.

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