900-Euro-Strafe fürs Falschparken

Eine 74-jährige Rentnerin versperrte mit ihrem Auto einem 19-Jährigen die Zufahrt zu einem Feldweg. Der Vorwurf: Nötigung.

900-Euro-Strafe fürs Falschparken
Foto: skr

Brigitte B. ist immer noch fassungslos, als sie von einem Vorfall vor ihrer Einfahrt am 10. Juni 2016 berichtet. „900 Euro für ein Knöllchen?“, fragt die 74-Jährige. Weil sie an dem Freitagmittag mit ihrem Auto einen Feldweg versperrte, musste die Rentnerin nun vor Gericht. Allerdings nicht wegen eines Strafzettels: Angezeigt war sie wegen Nötigung.

Timo L. wollte mit seiner Mutter aus dem Feldweg auf die Straße fahren. 50 Minuten habe er gewartet, dass B. die Ausfahrt frei macht. „Quatsch, das waren maximal 15 Minuten“, entgegnet die 74-Jährige. Sie wohnt an einer Einbahnstraße in Gladbach. Neben ihrem Haus führt ein Feldweg zu den Weiden hinter ihrem Grundstück. Um das Auto aus ihrer Ausfahrt hinauszusetzen und anschließend das Gartentor zu schließen, muss B. ihr Auto entweder auf der Straße parken oder vor der benachbarten Zufahrt zu einem Feldweg. An dem besagten Freitag habe sie noch schnell in der Stadt etwas erledigen wollen. Nach ihrer Schilderung setzte sie das Auto aus ihrer Einfahrt heraus und parkte vor dem Feldweg. „Dann habe ich gemerkt, dass ich mein Handy vergessen hatte, und ging noch einmal zurück ins Haus“, berichtet die 74-Jährige.

Timo L., der im Sommer mit seiner Mutter öfter den Weg nutzt, um ihren Pferden auf der Weide Wasser zu bringen, wollte von dem Weg aus auf die Straße fahren. Als die 74-Jährige im Haus war, um ihr Handy zu holen, habe ganz plötzlich ihr Telefon geklingelt, eine Bekannte sei am Apparat gewesen. „Ich habe maximal zehn oder 15 Minuten mit ihr telefoniert“, sagt die Rentnerin. Als sie dann zurück zu ihrem Auto gehen wollte, sah sie bereits einen Polizisten davor stehen.

Der 19-jährige L. schildert den Vorfall anders. „Wir hatten Sichtkontakt zu Frau B.. Sie hat gesehen, dass wir auf dem Feldweg fuhren und auf die Straße wollten“, sagt L.. Nachdem er mehrfach mit Hupen auf sich aufmerksam gemacht habe, habe er schließlich die Polizei gerufen. „Ich wollte eigentlich keinen Streit, aber das ging wirklich zu weit“, sagt er.

Nun fand die Verhandlung in der Sache statt. Nachdem die Zeugen und Brigitte B. angehört wurden, machte das Gericht den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen — die Rentnerin stimmte zu. „Der Anwalt hat mir dazu geraten, weil man mir sonst vielleicht den Führerschein abnimmt“, sagt B.. Im Nachhinein bereut sie aber ihre Entscheidung. Sie ringt mit sich, ob sie die 900 Euro wirklich bezahlt. „Ich finde das nicht gerecht“, sagt B. Sollte sie die 900 Euro bis zum vereinbarten Zeitpunkt im Februar nicht gezahlt haben, wird die Verhandlung dort fortgesetzt.

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