Willich: Graffiti an der Skateranlage Gewalt verherrlichend?

Die Graffiti sind daher nicht illegal, und auch ihre Motive sind, solange sie nur die Grenze des guten Geschmacks überschreiten, zulässig.

Willich. Ein rotäugiger Pitbull zeigt sein Furcht einflößendes Gebiss, eine blonde Frau mit erhobener Waffe blickt Hass erfüllt auf den Skaterplatz herab. Kampfhund und Killerin sind martialische Graffiti auf der Sportanlage an der Schiefbahner Straße in Willich, die WZ-Leser Hans Eckart Boeckmann, Kriminalbeamter a.D., entdeckt hat.

"Beide Bildnisse vermitteln nur eine Botschaft: Hass, Gewalt, Brutalität...". Boeckmann zeigt sich in einem Brief an die Redaktion erstaunt "über diese Ignoranz gegenüber offensichtlicher Gewaltverherrlichung" und fragt: Kommt die Jugendarbeit der Stadt ihren Aufgaben überhaupt sinnvoll nach?

Streetworkerin Marion Tank nimmt - urlaubsbedingt in Vertretung für ihre Willicher Kollegin - Stellung zu Boeckmanns Beobachtungen. Sie kennt die Graffiti, die durchaus handwerkliches Können voraussetzen.

"Ich glaube nicht, dass sie zur Gewalt aufrufen sollen", sagt sie. Allerdings liege das im Auge des Betrachters. "Das ist Teil ihrer eigenen Kultur und Szene - die Jugendlichen wollen sich abgrenzen", erklärt sie. Das geschieht im Hip-Hop-Bereich mit deftigen Formulierungen, die Sprüher-Szene warte dafür mit solchen Bildern auf.

"Jugendliche, die Gewalt ausüben wollten, machen das ohne Bilder." Eine allgemeine Verrohung sei aber schon festzustellen. "Die Verantwortung tragen wir als Gesellschaft", sagt Tank. Die Aufgabe von Streetworkern sei es, Auffälligkeiten zu erkennen und mit den Jugendlichen zu arbeiten.

"Sprühen ist Teil der Jugendszene", sagt die Streetworkerin. Ein Übermalen der Bilder würde nicht viel bringen, "da kommt der Nächste und sprüht wieder etwas hin".

Allerdings sei Jugendlichen auf dem Gelände der Skateranlage, genau wie in Anrath an den Waggons am Bahnhof, das Sprühen erlaubt. Die Graffiti sind daher nicht illegal, und auch ihre Motive sind, solange sie nur die Grenze des guten Geschmacks überschreiten, zulässig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort