Was bedeutet die Revision?

Bei der Überpüfung des Falls Georg K. geht es darum, wie lange er in Haft muss.

Willich/Krefeld. Wie geht es weiter im Fall des verurteilten Priesters Georg K. (56)? Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil der Zweiten Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts angestrengt, die WZ berichtete. Was das bedeutet, erklärt Christian Tenhofen, Pressedezernent des Landgerichts sowie selbst Amtsrichter.

„Bei der Revision handelt es sich um eine Rechtsfehler-Kontrolle“, erläutert Tenhofen. Der Bundesgerichtshof habe zu entscheiden, ob es zum Beispiel Verfahrensfehler oder Fehler bei der Strafzumessung gegeben hat.

Auf letztere zielt offenbar die Revision von Wilhelm Helms, Verteidiger des aus Willich stammenden Geistlichen. Der war wegen 25-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Gegenüber der WZ hatte Helms davon gesprochen, dass sich der „Fall Edathy“ seiner Einschätzung nach negativ auf die Strafzumessung ausgewirkt habe. „Das erscheint mir fernliegend“, meint Tenhofen dazu: Urteile vor Gericht hätten nichts mit der politischen Großwetterlage zu tun, sondern würden „umfassend abgewogen“.

Zunächst einmal müsse man nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, so Tenhofen. Das könne einige Wochen dauern. Sollte der Bundesgerichtshof nach der Prüfung des Urteils zu der Meinung kommen, die sechsjährige Freiheitsstrafe sei nicht angemessen, müsse das Landgericht eine neue Strafe festsetzen.

Neu aufgerollt werde der Fall aber nicht: Bei schweren Straftaten gebe es nur eine Tatsachen-Instanz. Eine Berufung mit neuer Beweisaufnahme in einem neuen Prozess sei rechtlich nicht vorgesehen, so Tenhofen.

Georg K. und sein Anwalt könnten allerdings noch Beschwerde gegen die vom Landgericht angeordnete Haftfortdauer einreichen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht befinden.

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