Wahlefeldsaal: Aufregung um Angebot der Klägerin

Neersener regen sich über die Anwohnerin auf. Ein Gutachten sagt: Ihre Nachtruhe wird gestört.

Neersen. Das drohende Aus für den Wahlefeldsaal als Veranstaltungsstätte schlägt weiter hohe Wellen. Nachdem die WZ am Mittwoch berichtet hatte, dass der Anwalt der Frau, die gegen den Betrieb klagt, einen Verkauf ihres Hauses an die Stadt ins Gespräch bringt, haben sich etliche empörte Neersener zu Wort gemeldet.

„Endlich ist die Katze aus dem Sack! Es ging wohl gar nicht um Lärmbelästigung und dergleichen, sondern lediglich darum, die Immobilie möglichst hochpreisig an die Stadt zu verkaufen“, schreibt zum Beispiel „Mehr Willich“ auf der Internet-Seite der WZ. Und Rene M. ergänzt: „Jetzt, wo es zwei Sekunden vor 12 ist, sind alle total erschrocken. Dabei ist nur das eingetreten, was wir die ganze Zeit vorhergesehen haben und verhindern wollten.“

Michael Zimmermann, Rechtsanwalt der Anwohnerin des Wahlefeldsaals, hatte den Verkauf des Hauses an die Stadt quasi als letzte Möglichkeit dargestellt, einen Saalbetrieb weiter möglich zu machen. Er beruft sich in dieser Einschätzung auf den ersten Teil des Lärmgutachtes, das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im laufenden Verfahren gegen die Nutzungsgenehmigung eingeholt worden war.

In dem Gutachten heißt es: „Bei einer absolut konservativen Annahme ergeben sich am Wohnhaus der Klägerin Werte, die das zulässige Maß des Spitzenpegels in Hinblick auf die Parkplatznutzung um bis zu fünf Dezibel und in Hinblick auf menschliche Äußerungen um bis zu zehn Dezibel überschreiten können.“ Und weiter: „Die Möglichkeit zur Störung der Nachtruhe ist sehr wohl gegeben.“

Um dies zu vermeiden, müsse als Abschirmmaßnahme eine fünf Meter hohe Mauer errichtet werden. Die bisher vorgesehen Maßnahmen reichten nicht aus. Außerdem urteilt der Gerichts-Gutachter, dass ein Gutachten von 2009, das von der St. Sebstianus-Bruderschaft als Eigentümer beauftragt worden war, „unbrauchbar“ sei.

Die Technische Beigeordnete Martina Stall erklärte am Mittwoch auf Anfrage der WZ, vor dem Gerichtsverhandlung am 26. November werde die Stadt keine Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren abgeben. Von dem Verkauf-Angebot der Klägerin habe sie erst aus der WZ erfahren. „Die Frage, ob man auf so etwas eingeht, muss verwaltungsintern und politisch geklärt werden“, so Stall.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort