Willich Verordnung: Handys in der Pause tabu

Schüler, Lehrer und Eltern am LMG stimmten Regeln ab.

Willich: Verordnung: Handys in der Pause tabu
Foto: kul

Anrath. Für die Schüler der Unter- und Mittelstufe am Lise-Meitner-Gymnasium heißt es in Pausenzeiten neuerdings: „Handy aus und weg“.

Das Anrather Gymnasium hat in Absprache mit allen Gremien der Schulgemeinde neue Regeln abgestimmt, formuliert und setzt deren Einhaltung seit Beginn des neuen Schuljahres konsequent durch.

Schulleiter Thomas Prell-Holthausen ist vom bisherigen Ergebnis der ausgeweiteten Handy-freien Zeit sehr angetan: „Das Pausenverhalten unserer Schüler hat sich deutlich verändert. Die Kinder laufen und tollen mehr herum, spielen und unterhalten sich miteinander, sind in Bewegung. Sie stehen nicht mehr in Grüppchen herum und schauen daddelnd aufs Display. Es ist auf dem Hof und in den Fluren viel lebendiger geworden.“

Die Schulleitung, erzählt Prell-Holthausen, sei von Schülern und Eltern darauf angesprochen worden, ob eine neue Handy—Nutzungsverordnung nicht sinnvoll wäre. Bisher gab es dazu lediglich Hinweise in der Hausordnung.

Holthausen hat die Anregung angenommen. Zunächst erstellte die Schülervertretung ein erstes Konzept. Das wurde in einem Gremium mit je vier Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern zu einem Entwurf weiterentwickelt, mehrfach in unterschiedlichen Gremien gesichtet und überarbeitet und schließlich in der Schulkonferenz als letzter Instanz verabschiedet.

Seitdem gilt „auf dem Hof ein striktes Handynutzungsverbot“ für alle. Im Sekundarstufe I-Trakt bleiben die Handys der Unter- und Mittelstufenschüler in den Taschen. Die Oberstufenschüler dürfen in ihrem Trakt die Smartphones „maßvoll nutzen“.

„Wir sind erstaunt, wie reibungslos das umgesetzt wird“, sagt Prell-Holthausen. Obwohl oder weil die Lehrer aktiv Aufsicht führen, habe es bisher kaum Verstöße gegeben. Sie hätten zur Konsequenz, dass das Handy eingesammelt wird.

Auf die Frage, ob das Verbot noch zeitgemäß sei, antwortet Prell-Holthausen: „Die Handys können, wann immer ein Lehrer das möchte, im Unterricht als Arbeitsgerät genutzt werden. Zweck- und zielgerichtet im Sinne des Unterrichts.“

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