Willich Urteil zum Wahlefeldsaal bestätigt

Das OVG in Münster lehnt Antrag auf Zulassung einer Berufung ab.

Neersen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: Das 2014 vom Düsseldorf Verwaltungsgericht gefällte Urteil zur Nutzung des Wahlefeldsaal in Neersen hat Bestand, die von Nachbarn angestrengte Berufung wird nicht zugelassen. Das bestätigte gestern die Technische Beigeordnete Martina Stall.

Mit mehreren Nachbarschaftsklagen gegen die Baugenehmigung sollte damals die Nutzung des Wahlefeldsaals eingeschränkt werden. Die von der Stadt ausgesprochene Genehmigung legalisiert über die Vereinsnutzung durch die St. Sebastianus-Bruderschaft hinaus die Überlassung an Vereine, Firmen und Privatpersonen für Tagesveranstaltungen bis zu 250 Teilnehmern mit einer zeitlichen Begrenzung bis 21 Uhr. Das bleibt jetzt so.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht kam damals zu dem Ergebnis, dass die Baugenehmigung „dem Lärmschutz der klagenden Nachbarn in ausreichendem Maße Rechnung trägt“. Das sah auch das OVG in Münster so.

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