Toten Winkel der Kamera für Diebstähle genutzt

Prozess: Lagerarbeiter lässt in Willicher Firma teure Musikgeräte mitgehen. Gestern stand er vor Gericht.

Willich. Zwei Jahre Haft auf Bewährung. So lautete am Dienstag vor dem Krefelder Schöffengericht das Urteil gegen einen 47-jährigen Mann. Der nicht vorbestrafte Familienvater (zwei Kinder) war angeklagt, weil er bei seinem Arbeitgeber in Willich hochwertige Musigeräte im Gesamtwert von 150000 Euro gestohlen haben soll.

Dem Lagerarbeiter und Staplerfahrer wurde über einen Zeitraum von Dezember 2005 bis Ende November 2007 gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. 24 Taten pro Monat sollen es gewesen sein. Die Beute gab er an einen Freund weiter, der sie übers Internet verkaufte. Als Gegenleistung zahlte er dem 47-Jährigen mindestens 67000 Euro, die dieser zur Tilgung seiner Schulden und für private Käufe einsetzte.

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. "Ich bin da hinein gerutscht, habe im Lager den toten Winkel einer Überwachungskamera ausgenutzt, Mischpulte oder Elektrogitarren auf dem Gelände versteckt und später mit dem Auto abtransportiert." Die Quittung nach der Entdeckung: fristlose Kündigung.

Der heute arbeitslose Mann zahlt den Schaden mit monatlich 50 Euro ab. "Wenn ich wieder Arbeit habe, zahle ich mehr." Im Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin. Der Mann darf sich nun 36 Monate nichts zu Schulden kommen lassen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

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