Tödlicher Arbeitsunfall: Freispruch für die Angeklagten

Ein Arbeiter ist 2006 bei dem Transport von Stahlrohren im Lager tödlich verunglückt.

Düsseldorf/Willich. Vor fast drei Jahren wurde Hassan K. (Name geändert) im Lager eines Düsseldorfer Rohrhandels tödlich verletzt. Am 29. November 2006 hatte sich eine Ladung dicker Stahlrohre gelöst und den 38-Jährigen zermalmt. Nun mussten sich der Geschäftsführer und der Betriebsleiter des Rohrhandels vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der Staatsanwalt warf dem 46-jährigen Willicher Thomas B. und dem 49-jährigen Michael H. aus Essen vor, dass sie gewusst und ausdrücklich gebilligt hätten, dass Rohre falsch oder ungenügend gesichert transportiert wurden. Im konkreten Fall soll der Lagerarbeiter die Rohre im so genannten Hängegang, in einer einfachen Schlaufe, transportiert haben.

Die Verteidiger wollten zeigen, dass K. durch unsachgemäßen Umgang seinen Tod selbst verschuldet hat. "Es ist eine elementare Grundregel des Rohrtransports, dass man sich nicht unter der Last befinden darf", zitierte ein Anwalt aus der Arbeitsschutzvorschrift. Nachdem sich auch die Sachverständigen in dieser Richtung geäußert hatten, sprach der Richter am Mittwoch die Angeklagten frei. Schließlich habe der verunglückte Mann seit elf Jahren im Betrieb gearbeitet, und es habe ihm klar sein müssen, dass man nicht unter der Last steht.

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