St. Tönis: Streit ums Urnengrab

Die kleinen Gräber dürfen in St.Tönis nicht von Kieselsteinen umrahmt werden.

St. Tönis. Gerlinde H. (Name geändert) wunderte sich ganz gewaltig, als sie den St. Töniser Friedhof betrat und zum Grab ihrer Mutter ging. Ein gelbes Schild prangte in dem kleinen Urnengrab: "Die Angehörigen werden gebeten, bei der Friedhofsverwaltung vorzusprechen."

Die Frau macht sich auf, wandte sich an die Friedhofsverwaltung. Die versprach einen Rückruf - der prompt erfolgte. Stein des Anstoßes: "Man hat mir mitgeteilt, dass auf dem Grab keine Kieselsteine liegen dürfen", sagt die St. Töniserin. Wenn sie die nicht entferne, werde die Friedhofsverwaltung das veranlassen und sie müsse dafür zahlen.

Das sehe die Friedhofssatzung so vor und die Politik habe das unlängst in einer Fachausschuss-Sitzung bekräftigt, wurde der St. Töniserin eröffnet. Das Verblüffende für die Frau: "Meine Mutter liegt dort seit sechs Jahren. Wir haben von Anfang an Steinchen drauf gelegt. Bislang hat noch niemand etwas gesagt." Zumal sich die Anzahl der Kiesel nun wirklich im Rahmen hielt, vielleicht eine Handvoll hatte Gerlinde H. auf das Grab gelegt. Auf anderen Gräbern lagen deutlich mehr, auch hier gab’s die Aufforderung, sich zu melden.

Eine weitere Begründung der Stadt sei gewesen, dass die Steinchen eine Einfassung darstellten. Eine solche sei aber nicht vorgesehen, weil der Friedhof Park-Charakter haben solle. "Als wir das Grab anlegten, wurde uns gesagt, dass Hecken nicht erlaubt seien. Von Steinen war keine Rede."

"Mit Steinen kann man Unsinn anstellen und sie können auch in einen Rasenmäher geraten und dann zu Geschossen werden", begründet Stadt-Pressesprecherin Catharina Perchthaler das Verbot. Und, hier geht sie mit der Friedhofsverwaltung konform, Kieselsteine passten nicht in eine parkähnliche Landschaft.

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, will Gerlinde H. nun die Steinchen entfernen. Das haben andere Grabbesitzer auch schon getan. Übrigens: Die Stadt hatte zunächst die "Nutzungsberechtigen" angerufen, das sind meist die Angehörigen. Im vorliegenden Fall war sie dabei an einen Toten geraten, nämlich den Vater von Gerlinde H. Als der Brief zurückkam, setzte man die Aufforderung aufs Grab.

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