Willich Sparkassenüberfall: Angeklagter hatte zwei Identitäten

Der 34-Jährige soll in der Schiefbahner Filiale einer Mitarbeiterin mit einer Handgranate gedroht haben. Er bestreitet die Tat.

Schiefbahn. Nach dem Überfall auf eine Sparkassenfiliale in Schiefbahn vor knapp zwei Jahren muss sich jetzt der mutmaßliche Täter vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere räuberische Erpressung vor. Leise und ohne Worte war die Mitarbeiterin der Sparkassenfiliale am Mittag des 17. September 2014 zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert worden. Ein Mann legte einen Zettel in die Durchreiche: „Ich bin stumm und habe Krebs”, war dort zu lesen und: „Ich besitze eine Handgranate.” Weiter wurde schriftlich dazu aufgefordert, das Geld für die angeblich notwendige Operation in einen Müllbeutel zu legen und keinesfalls den Alarmknopf zu drücken. Ansonsten werde der Sprengsatz aktiviert, den der Mann am Körper trage. Mit einem handgranatenförmigen Gegenstand untermauerte der Erpresser die Forderung. Die Mitarbeiterin nahm die Drohung ernst und legte rund 8000 Euro in den Beutel.

Ersten Schwierigkeiten musste sich das Gericht gestern schon vor Verlesung der Anklageschrift stellen. Der 34-Jährige ließ über seine Dolmetscherin verkünden, dass er mit dem ihm zugeteilten Verteidiger nicht zusammenarbeiten wolle. Nachdem es nebulös hieß, er habe „seine Gründe dafür“, ergänzte er, dass er den jetzigen Verteidiger sechs Monate lang nicht gesehen habe. Ihm sei von seinen Ärzten bereits ein anderer Anwalt empfohlen worden, den er bevorzuge. Den allerdings kenne er gar nicht persönlich. Das Gericht wies den Antrag zurück. Es gebe keine Gründe, die eine Entpflichtung des jetzigen Verteidigers rechtfertigen, zumal dieser versicherte, dass es bereits mindestens drei Treffen in der Justizvollzugsanstalt gab. Weitere Treffen seien daran gescheitert, dass der Angeklagte ihn nicht habe sehen wollen.

Ein weiteres Problem war die Identität des Angeklagten. Der war vor vielen Jahren unter einem anderen Namen in Deutschland aufgetreten und zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die doppelte Identität erklärte er mit Fehlern der Behörden. Laut Strafregister ist der 34-Jährige bereits wegen zwei Überfällen mit Gaspistolen auf Supermarktangestellte verurteilt worden.

Zu den aktuellen Vorwürfen wollte er sich gestern noch nicht äußern. Sein Verteidiger sagte allerdings, dass der Mann die Tat bestreite. Eine schriftliche Einlassung soll am nächsten Verhandlungstag folgen. Der Prozess wird am 12. August fortgesetzt. BL

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