Soziales: Arge will von Schiefbahner Geld zurück

Ein 58-Jähriger soll die Behörde betrogen haben. Dabei hat ihm das Sozialgericht schon Recht gegeben.

Schiefbahn. Hat Jürgen K. zu Unrecht Hartz IV bezogen? Dieser Frage sollte am Mittwoch das Amtsgericht in Krefeld nachgehen. Es geht um fast 11.000 Euro, die er zwischen Mai 2005 und Mai 2007 bekommen haben soll.

Seinen ersten Antrag auf Hartz-IV-Mittel hatte er im November 2004 gestellt, später vier Folgeanträge eingereicht und jeweils die Leistungen verlängert bekommen - bis die Arge am 31. Mai 2007 ihre Zahlungen stoppte und vor Gericht zog.

Der Schiefbahner soll der Arge verschwiegen haben, dass er mit einer Frau zusammen lebt, die ein eigenes Einkommen hat. Und zwar in einer "eheähnlichen Gemeinschaft". Was bedeuten würde: Sie müsste für ihn aufkommen.

Das genau bestreitet K. Es habe sich nur um eine Wohngemeinschaft gehandelt. Wenn man bei der Arge einen Verdacht hegt, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, in der dann ein Partner für den anderen aufkommen müsste, leisten die Mitarbeiter Detektivarbeit, um Indizien dafür zu sammeln. In diesem Fall gipfelte das in einem Hausbesuch.

Bei K. und seiner Mitbewohnerin fanden die Rechercheure getrennte Fächer im Kühlschrank und ein Schlafzimmer, das zwar gemeinsam benutzt wurde, in dem aber Möbel als Raumteiler zwischen den Betten fungierten. Die einzigen gemeinsamen Aktivitäten seien Urlaube gewesen, hatte K. erklärt. Jeder habe dort getrennt bezahlt. Eine Beziehung habe er zu einer anderen Frau als seiner Mitbewohnerin unterhalten.

Das Sozialgericht in Düsseldorf hat auch bereits am 30. März ein Urteil in dieser Sache gesprochen - zugunsten von K. Der Bescheid, der ihn zur Rückzahlung der Leistungen zwingen sollte, wurde aufgehoben. Allerdings hat die Arge des Kreises Viersen Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.

Deshalb ist der Betrugsprozess vor dem Krefelder Amtsgericht jetzt erst einmal auf Eis gelegt - bis das Sozialgerichtsurteil rechtskräftig ist. Ein solcher Betrug kann mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße bestraft werden. Bei fünf Fällen und einer Schadenssumme von mehr als 10 000 Euro, könnte dem Schiefbahner nach Einschätzung eines Rechtsanwalts sogar eine Haftstrafe drohen.

Allerdings dürften seine Karten nach der einschlägigen Rechtsprechung gut sein. In eheähnlicher Gemeinschaft lebt nur, wer auf Dauer finanziell füreinander einstehen will. Ob eine sexuelle Beziehung besteht, darf dagegen von der Arge nicht überprüft werden.

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