Prozess: „Einbrecher“ tauscht gleich das Schloss aus

Vom Vorwurf des Diebstahl in einer Willicher Gewerbehalleistein 32-Jähriger freigesprochen worden.

Willich/Krefeld. Es war ein ungewöhnlicher Einbruch, um den es am Montag am Amtsgericht Krefeld ging: Der "Einbrecher" hatte nicht nur ein Schloss ausgetauscht, statt es aufzubrechen; es wurde auch ein Zettel hinterlassen.

Konkret lautete die Anklage auf Einbruchdiebstahl in einer Willicher Gewerbehalle am Siemensring. Dass es der Angeklagte war, der unter anderem Kugellager, Werkzeuge und ein Schweißgerät stahl, konnte im Prozess nicht bewiesen werden. Denn mehrere Leute hatten Zugang zu der Gewerbehalle. Daher wurde der 32-jährige Angeklagte freigesprochen.

Der Mann aus den Niederlanden ist ein ehemaliger Angestellter der Firma. Er hatte noch eine Maschine im Wert von über 50.000 Euro in der Halle stehen, in der sich auch die gestohlene Ware befand. Diese Maschine hatte er mitgenommen; dass er auch etwas entwendet hat, was ihm nicht gehört, bestritt er.

Warum er ausgerechnet den Angeklagte verdächtigte, die Werkzeuge entwendet zu haben, konnte der Firmenchef nicht schlüssig erklären. Er war zum Zeitpunkt des Diebstahls in Urlaub gewesen.

Vor seinem Urlaub hatte der Chef das Schloss der Halle austauschen lassen: "Das habe ich auch allen gesagt. Ich habe Unterlagen, von denen ich nicht wollte, dass da einer dran geht." Mehreren Mitarbeitern, dem Sohn und der Putzfrau gab er Schlüssel vom neuen Schloss.

Als er dann aus dem Urlaub kam, war das Schloss ein weiteres Mal ausgewechselt worden. Ein Zettel des Angeklagten erklärte, dass dieser seine Maschine mitgenommen hatte.

"Den Zettel hatte ich nicht gesehen", sagte der Chef: "Er hatte nichts davon gesagt, dass er die Maschine mitnehmen will, obwohl er kurz vorher noch mit meiner Frau telefoniert hat. Die Maschine wiegt 33 Tonnen - die nimmt man doch nicht eben mal so mit."

Da die Maschine Eigentum des Angeklagten war, ging es in der Verhandlung allerdings nur um die Werkzeuge und das Schweißgerät, die insgesamt einen Wert von ungefähr 1000 Euro haben. "Es wäre hier höchstens um einen einfachen Einbruch bei Gelegenheit gegangen", sagte der Richter.

"Warum der Angestellte diesen begangen haben soll, erschließt sich mir nicht. Er kann dem Angeklagten daher nicht zur Last gelegt werden", begründete der Richter den Freispruch.

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