Jobcenter: Drohung mit Säureangriff

Wegen Beleidigung und Bedrohung muss ein Willicher 1200 Euro zahlen. Er will in Berufung gehen.

Willich. Eher widerwillig gab der 41-Jährige Auskunft: Ja, es habe ein Telefonat mit der Frau im Jobcenter gegeben und er habe sich halt geärgert. Da sei es wohl etwas heftiger zugegangen. Das war am Ende der Verhandlung vor dem Krefelder Amtsgericht die verhältnismäßig harmlose Umschreibung dafür, dass der Willicher seiner Gesprächspartnerin im Jobcenter damit gedroht hatte, ihr Säure ins Gesicht zu schütten. Folge: 1200 Euro Geldstrafe.

Bedrohung und Beleidigung — das waren die Vorwürfe, mit denen der Speditionskaufmann sich konfrontiert sah. Was war an diesem Mittag des 8. September 2011 geschehen? Der damals Arbeitslose hatte gegen einen Bescheid des Jobcenters Widerspruch eingelegt — und nicht Recht bekommen. Der Willicher rief im Jobcenter an. „Das Telefonat ist eskaliert“, räumte er vor Gericht ein. Wenn ihm aber jemand einfach den Hörer auflege, brauche der sich nicht zu wundern. Er sei halt aufgeregt und sauer gewesen, an Einzelheiten könne er sich nicht erinnern. Hat er sich bei der Frau entschuldigt? „Nein“, so die knappe Antwort.

Deutlich detaillierter war dagegen die Schilderung der Jobcenter-Mitarbeiterin. „Er hat am Telefon gleich losgelegt und mich gefragt, ob ich noch ganz dicht bin“, erinnerte sie sich. „Ich konnte ihn zunächst nicht einsortieren.“ Einen Namen habe der Anrufer nicht genannt, sie habe ihn anhand der Rufnummer identifizieren können.

An den Fortgang des Gesprächs erinnerte sich die 38-Jährige aus Düsseldorf noch genau: „Wenn Sie mir meine Lebensgrundlage zerstören, zerstöre ich auch Ihre“, habe der Mann gedroht. Als die Jobcenter-Mitarbeiterin nachfragte, was er damit meinte, erklärte der Mann, das würde sie schon merken, wenn er ihr Säure ins Gesicht schütten würde. Die Frau legte auf, der Willicher rief erneut an, wiederholte seine Drohung.

„Ich habe meine Kollegen und meinen Chef informiert“, sagte die Frau weiter aus. Und ja: Sie habe Angst gehabt, richtig Angst.

„Das sagt man auch dann nicht, wenn man aufgeregt ist“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Das ist eine Straftat, die bei einer Durchführung schwere Folgen wie Entstellung oder mehr hätte haben können.“

Der 41-Jährige, der ohne Verteidiger erschienen war, kündigte noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen.

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