Hunderte Bierfässer gestohlen

Gericht: Ein Getränkehändler aus Gladbach hatte eine „Geschäftsidee“, für die er und zwei Komplizen gestern verurteilt wurden.

Anrath/Krefeld. Waren es jetzt 560 Fässer Bier oder 168, um die die drei Angeklagten den Anrather Getränkefachgroßhandel Carina betrogen hatten? Das Schöffengericht in Krefeld ließ am Dienstag diese Frage offen.

Wofür die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht alles herhalten muss: Die Geschäfte des selbstständigen Getränkehändlers Mehmet Y. (37) aus Mönchengladbach liefen nicht gut. Also ließ er sich eine "Geschäftsidee" einfallen, die ihn jetzt vor Gericht brachte: Er überredete zwei Carina-Mitarbeiter, 46 und 39 Jahre alt, zusätzlich zur bezahlten Ware weitere Bierfässer gratis beizupacken. Das ging zehn Mal so.

Sie habe "das schnelle Geld" gereizt, sagten die Männer aus. Für ihre Unterstützung erhielten sie von September 2008 bis Januar 2009 insgesamt je rund 5000 Euro. Als die Firma Verdacht schöpfte, wurden sie observiert und auf frischer Tat ertappt.

Per SMS hatte der Gladbacher Getränkehändler seinen jeweiligen "Gratis-Bedarf" mitgeteilt. Die drei Bierdiebe gaben sich jetzt kleinlaut und bereuten. Was die Richterin mehr beeindruckt haben dürfte: Zwei der Angeklagten sind nicht vorbestraft, einer lediglich wegen Führens eines unversicherten Fahrzeuges.

Die beiden ehemaligen Carina-Mitarbeiter haben außerdem wieder einen neuen Job, während Y. arbeitslos ist und auf staatliche Unterstützung hofft. Sein Interesse an Bier dürfte erloschen sein - in nächster Zeit wird er sich mehr für Milch interessieren. Vor Gericht gab er an, dass er stündlich damit rechne, zum dritten Mal Vater zu werden.

Richterin Dr. Geuenich-Cremer verkündete nach rund zweistündiger Verhandlung das Urteil: Alle drei Angeklagten wurden zu 18 Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Damit blieb sie drei Monate unter dem geforderten Strafmaß. Während die beiden früheren Getränkemarkt-Mitarbeiter jeweils 500 Euro an die Staatskasse zahlen müssen, muss ihr Komplize 50 Sozialstunden ableisten.

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

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