Gericht: Häftlinge für Knast-Poker bestraft

Einer der Beteiligten hatte Anzeige erstattet.

Anrath. Die Geschichte ist kurios: Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt in Anrath beteiligt sich in der Zelle an Pokerrunden, verliert - und erstattet dann Anzeige wegen illegalen Glückspiels.

Grund: Er befürchtet, nach der Haftentlassung könnten die Spielschulden gewaltsam bei ihm eingetrieben werden. Am Donnerstag musste sich das Krefelder Amtsgericht mit dem Fall befassen.

Den 44, 36 und 32 Jahre alten Angeklagten - darunter der Mann, der Anzeige erstattet hatte - wurde vorgeworfen, sich an den Pokerrunden in der Gemeinschaftszelle beteiligt zu haben. Dabei dienten Kronkorken als Einsatz von jeweils 20 oder 30 Euro.

Alle Angeklagten sind geständig, hatten aber gegen die ergangenen Strafbefehle über jeweils 100 Tagessätze zu je 15 Euro Einspruch eingelegt.

Die wegen anderer Straftaten einsitzenden Männer wurden aus der JVA vorgeführt. Einer aus dem "Zockerquartett" erklärte: "Wir haben gewürfelt und gepokert, zunächst um Zigaretten, dann um das Taschengeld von 32 Euro, das wir bekommen." Schon nach kurzer Zeit habe er Schulden über 320 Euro gehabt. Am Ende standen einige Beteiligte mit bis zu 4000 Euro in der Kreide, Schuldscheine machten die Runde.

Für die Angeklagten beantragten ihre Verteidiger Freispruch, da es sich um kein öffentliches Glückspiel handele. Das sah die Richterin anders. Sie stellte drei Straftaten wegen unerlaubtem Glücksspiels fest und reduzierte, angesichts des schmalen "Verdienst" im Knast, die Geldbußen auf 60 Tagessätze zu je fünf und 15 Euro - je nach Beteiligung.

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