Willich Ersticktes Baby: Anklage lautet auf Totschlag

Eine Anratherin (35) soll ihr Neugeborenes getötet haben. Der Prozess beginnt am 7. Februar.

Anrath. Weil sie ihren eben erst zur Welt gebrachten Säugling erstickt haben soll, muss sich eine Anratherin von Dienstag, 7. Februar, an vor dem Landgericht Krefeld verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor. Dieser wird laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Bislang sind vier Verhandlungstage angesetzt, um zu klären, was im Juli vergangenen Jahres geschah.

Die Polizei hatte damals in einer Pressemitteilung den Fall öffentlich gemacht: Danach suchte eine 35-jährige Frau aus Anrath am Samstag, 30. Juli, die gynäkologische Abteilung des Kempener Krankenhauses auf, weil sie an Unterleibschmerzen litt. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Frau ein Kind entbunden haben musste. Gegenüber dem behandelnden Gynäkologen machte die Frau widersprüchliche Angaben über ihre zurückliegende Schwangerschaft und eine angeblich stattgefundene Fehlgeburt. Einen Mutterpass konnte die Frau nicht vorlegen. Deshalb schaltete das Hospital zum Heiligen Geist die Polizei ein.

Die ersten Ermittlungen ergaben den Verdacht einer Kindstötung. Eine Mordkommission der Polizei Mönchengladbach übernahm die weiteren Ermittlungen. Aufgrund einer richterlichen Anordnung wurde die Wohnung der Tatverdächtigen durchsucht. Dabei fanden die Polizeibeamten einen toten männlichen Säugling in der Wohnung. Die Frau wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen erhärteten den Verdacht eines Tötungsdeliktes. Aufgrund der Ermittlungen und der rechtsmedizinischen Untersuchung gingen die Ermittler schnell von einem Tod durch Ersticken aus. Die Beschuldigte zeigte sich geständig.

Nun hat sich der Tathergang konkretisiert: Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, dass sie in ihrer Wohnung zunächst ihr Kind entbunden und dann ein Handtuch über den Säugling gelegt habe — obwohl sie dabei bemerkt habe, dass das Kind noch lebte. Der Junge sei gestorben, da er durch das Handtuch keine Luft mehr bekommen habe, so die Staatsanwaltschaft weiter. Das habe die Angeklagte „jedenfalls billigend in Kauf genommen“, so die Anklage.

Im Sommer 2014 hatte ein anderer Fall von Kindstötung Anrath erschüttert: Spielende Kinder hatten am 12. September einen Einkaufsbeutel aus Stoff gefunden, der ihnen durch seinen starken Geruch aufgefallen war. Sie riefen ihren Vater hinzu, der feststellte, dass sich in dem Beutel eine Plastiktüte mit stark verwesten Überresten eines Säuglings befand. Die Polizei machte die Eltern des Babys ausfindig, es kam vor dem Krefelder Landgericht zum Prozess. Die zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Mutter und ihr 19 Jahre alter Freund wurden im April 2015 wegen versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft verurteilt.

Die genaue Todesursache des Kindes ließ sich damals nicht feststellen, da der Leichnam bereits stark verwest war. Daher war auch eine natürliche Todesursache nicht sicher auszuschließen. msc/WD

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