Willich Der verbotene Weg zum Golfplatz

Der Golfpark Renneshof wünscht eine Beschilderung. Land NRW und Stadt Willich sind dagegen.

Willich: Der verbotene Weg zum Golfplatz
Foto: Wolfgang Kaiser

Anrath. Wer die Straßenbezeichnung „Zum Renneshof 10“ in sein Navi eingibt, wird meist über unerlaubte Wirtschaftswege zum Golfpark am Rande von Anrath geführt. Darüber ärgern sich Landwirte, Spaziergänger und natürlich der Betreiber des Golfplatzes, der mit großem finanziellen Aufwand eine öffentliche Straße direkt zum denkmalgeschützten Vierkanthof mit den 18 Spielbahnen und der öffentlichen Drivingrange gebaut hatte. „Müssen erst noch Unfälle passieren, bis eine einwandfreie Verkehrslenkung möglich ist?“, fragt der Manager des Golfparks, Rainer Kunz. Seit Dezember 2014 kämpft er um Verbesserungen.

Im Oktober 2014, die 18-Loch-Anlage war gerade fertig geworden, hatte Rainer Kunz mit seiner Arbeit begonnen. Schon wenige Wochen später monierte er bei der Stadt Willich die seiner Auffassung nach unzureichenden und unübersichtlichen Beschilderungen. Nur ein Beispiel: Es gab zwar die neue Alleen-Zufahrt, die von der L 379, Kempener Straße, zum Golfplatz führt. Allerdings wurden dort irreführende Durchfahrtsverbots-Schilder aufgestellt. Lediglich verbunden mit einem kleinen Hinweisschild, dass ein Befahren in einem Abschnitt von 800 Metern, also bis zum Parkplatz des Golfplatzes, erlaubt. „Viele unserer Mitglieder und Gäste riefen damals an und fragten nach, ob sie denn jetzt diesen Weg befahren dürfen oder nicht“, erinnerte sich Kunz. Im September 2015 stellte der Manager dann den offiziellen Antrag auf Veränderungen. Ihm ging es neben einer besseren Beschilderung auch darum, den Zufahrts- und teilweise Durchfahrtsverkehr aus den engen Wirtschaftswegen heraus zu halten, diese durch Poller für die Allgemeinheit zu sperren.

Die Verwaltung ermittelte darauf hin durch so genannte Frequenzzähler oben an einem Wegeschild den Verkehr auf dem Wirtschaftsweg „Zum Renneshof“ und stellte fest, dass wegen des geringen Fahrzeugaufkommens keine Notwendigkeit gesehen werde, dort Poller zu installieren. Was Kunz vor allem noch immer aufregt: „Die Zählung wurde im Oktober und November 2015 durchgeführt. Zu einem Zeitpunkt, als eigentlich die Haupt-Golfsaison zu Ende war.“

Wenn man von Willich kommend den Golfplatz erreichen will, fährt man am großen Kreuzungsbereich (L 379/L 384) vorbei. Dort, wo es links nach Anrath, rechts nach Krefeld und geradeaus über die Kempener Straße (L 379) in Richtung St. Tönis geht. Etwa 500 Meter weiter ist auf der Kempener Straße die einzige legale Zufahrt zum Golfpark, die dort auch beschildert ist. An der genannten Kreuzung wird aber nicht darauf hingewiesen, dass man geradeaus zum Golfplatz weiterfahren muss, so dass die Navis die Autofahrer, die beispielsweise das öffentliche Restaurant im Golfpark besuchen möchten, erst einmal in Richtung Krefeld und dann verbotenerweise über die Wirtschaftswege geführt werden.

Auch hier bemüht sich Rainer Kunz seit langem um Abhilfe und um Anbringung des Symbols „Golfplatz“ auf den Wegweisern an dieser großen Kreuzung. „Sicherlich wäre so eine Art Golfplatz-Piktogramm auf den Hinweistafeln sinnvoll, aber der zuständige Landesbetrieb erlaubt dies nicht, da die Straßenverkehrsordnung so etwas offenbar nicht vorsieht“, sagte die Technische Beigeordnete der Stadt Willich, Martina Stall, die selbst eine leidenschaftliche Golfspielerin ist. Auch dies kann Rainer Kunz nicht gelten lassen. „Gibt es in Rheinland Pfalz eine andere Straßenverkehrsordnung?“, fragt er und legt Fotos aus seinem letzten Urlaub im Eifelkreis Bitburg-Prüm vor. Dort stehen auf den normalen Hinweistafeln, die ins Bitburger Land führen, Zusätze wie „Golfodrom“ oder „Golf Ressort“.

„Ich habe das Gefühl, die Behörden verstecken sich hinter der Straßenverkehrsordnung. Sie sollen mir nicht immer sagen, was nicht geht, sondern wie es funktionieren und besser werden kann“, hat der Manager seine Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben. Seine Bitte an die Verantwortlichen: „Lasst uns alle mal bei einem Ortstermin treffen.“ So etwas hat es nämlich offenbar bislang noch nicht gegeben. Kunz hat sich jetzt deshalb direkt an die Landesbehörde, an „Straßen NRW“, in Mönchengladbach gewandt.

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