Belästigung: Wollte Ex-Häftling nur Geld kassieren?

Am Mittwoch beschäftigte sich das Landgericht mit den Persönlichkeits- Profilen der Hauptbelastungszeugen.

Anrath. Waren es 177,10 Euro einbehaltenes Haftgeld, das dem ehemaligen Anstaltsgeistlichen der JVA Willich Anrath I eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung einbrachte? Das Amtsgericht hatte seine Schuld als erwiesen angesehen und ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatte sowohl der Verurteilte als auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt.

Besonders der Pfarrer sagte, dass er mit den Vorwürfen und der Verurteilung nicht leben könne - dem Staatsanwalt war das Urteil zu milde. Nun rollte das Landgericht Krefeld den Prozess erneut auf.

Am zweiten Prozesstag wurde am Mittwoch der Abteilungsleiter der JVA gehört, der als erstes mit den Vorwürfen gegen die Seelsorger konfrontiert worden war. Ausgerechnet an seinem ersten Arbeitstag in der Funktion als Vollzugsabteilungsleiter erzählte ihm eine Kollegin von dem, was ihr der ehemalige Zellenkollege von F. zugetragen hatte: Der Geistliche soll sich an Franz F. (Name geändert) vergangen haben. An dem Tag, an dem die Vorwürfe laut wurden, war F. entlassen worden.

"Der Sache muss ich nachgehen", war die Reaktion des Abteilungsleiters. Noch am gleichen Tag traf er F. in der Stadt, der nur Andeutungen machte. "Er sagte, er sehe nicht ein, uns zu helfen, wenn die Justiz ihm auch nicht helfen würde."

Dabei brachte Franz F. die 177,10 Euro ins Spiel. Ein Teil seines Haftgeldes von insgesamt rund 1400Euro, die einbehalten worden waren, weil Franz F. die Dauer seiner Haft durch Haschischkonsum im Knast verlängert hatte.

Der Beamte sagte ihm eine erneute Prüfung zu und teilte ihm am anderen Morgen mit, dass er die 177,10 Euro bekäme. Bei der Aushändigung wurden dann die Anschuldigungen gegen den Pfarrer zu Papier gebracht. Sie waren Grundlage für spätere Vernehmungen durch die Polizei, die Anzeige gegen den Pastor und seine Verurteilung.

Von F. machte sich das Gericht anhand der Gutachten ein Bild, die kurz vor seiner Entlassung im März 2006 erstellt worden waren. Darauf ist ein damals 32-jähriger Mann erkennbar, der sich seit seinem 15. Lebensjahr auf der schiefen Bahn befindet. Drogen, Diebstahl und Betrügereien brachten ihn immer wieder ins Gefängnis.

Der Psychiater lieferte eine Erklärung: Als Kind wurde er vom Vater missbraucht und regelmäßig - zweimal pro Woche - misshandelt. Außenkontakte - auch zu anderen Familienmitgliedern - hat F. nicht.

Der ehemalige Zellenkollege von F., der die Sache ins Rollen gebracht hatte, ist zu lebenslänglicher Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er hat ebenfalls keine Außenkontakte.

Er versprach Franz F. 15000 Euro aus einer Erbschaft, überwies ihm die kompletten Einkünfte aus seiner Arbeit im Knast und bekam regelmäßig Besuch von ihm. Nach der erneuten Inhaftierung von Franz F. teilten die beiden wieder die Zelle. Erst vor kurzem wurde Franz F. nach Geldern verlegt.

Bei der Fortführung des Prozesses am 3. März werden die beiden als Zeugen gehört.

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