Viersener dürfen Haustiere künftig mit ins Grab nehmen

Ausschuss stimmt für neue Regelung. Demnach können Tiere als Beigabe mit in die Gräber verstorbener Menschen.

Viersener dürfen Haustiere künftig mit ins Grab nehmen
Foto: Busch

Viersen. In der Stadt Viersen können Tierbesitzer künftig auch den letzten Weg gemeinsam mit ihren Vierbeinern zurücklegen. Hund und Katze und Co. sollen nach ihrem Ableben als Grabbeigabe an der Seite von Herrchen oder Frauchen ruhen können.

Die Weichen dazu stellten jetzt die Mitglieder im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz mit einer einstimmigen Entscheidung. Sie folgten einem Antrag der Fraktion „FürVie“. Diese hatte im März vorgeschlagen, dass Haustierbesitzer und ihre Tiere in einem Grab die letzte Ruhe finden können. Vorbild war dabei die Nachbarkommune Grefrath. Dort hatte sich ein Rentner eine Grabstelle mit Dackel Muck gewünscht und diese auf dem katholischen Friedhof in Mülhausen gefunden — als erster katholischen Friedhof in ganz Deutschland.

Spezielle Friedhöfe, in denen Urnen von Haustieren und ihren Besitzern beigesetzt werden, gibt es bereits. Die Gesellschaft „Unser Hafen“ führt je einen in Essen und Koblenz. Weitere Standorte sind geplant.

Vor der Abstimmung hatte die Stadtverwaltung einige Fragen zu klären. Eine davon betraf die Bestattungsfähigkeit von Tieren nach dem Bestattungsgesetz des Landes NRW. Demnach ist es nicht zulässig, Tiere auf einem Friedhof zu bestatten. Allerdings können sie eine Beigabe zu einem vorhandenen Grab darstellen. Wie die Verwaltung erläuterte, sind Grabbeigaben bereits jetzt möglich: Wenn Kinder beerdigt werden, werden oft Stofftiere beigegeben, manchmal auch andere Lieblingsobjekte der Verstorbenen.

Bei der Tierbeigabe sind allerdings einige Bedingungen zu beachten, wie Technische Beigeordnete Beatrice Kamper erläuterte: „Als Grabbeigabe sind alle Arten von Heimtieren zugelassen. Diese müssen zuvor verbrannt werden. Die Mitbestattung eines Tieres als Grabbeigabe kann ausschließlich nach der Beisetzung des Menschen oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

Dabei legte Kamper Wert auf die deutliche Unterscheidung der Beerdigung eines Menschen zu der Grabbeigabe des Tieres: „Mitarbeiter der Stadt werden die Beigabe bei den Friedhofsarbeiten außerhalb der Bestattungszeiten vornehmen.“ Eine „feierliche Bestattung des Tieres“ soll auf diese Wiese ausgeschlossen werden. Auch ist es nicht zulässig, die Grabstätte so zu gestalten, dass das tote Haustier gleich- oder gar höherwertig als der menschliche Verstorbene erscheint. Damit entsprach die Verwaltung vielfach geäußerten Wunsch aus der Politik.

Generell soll die Beigabe eines verstorbenen Vierbeiners auf allen städtischen Friedhöfen und bei allen Bestattungsformen möglich sein — ausgenommen davon sind Kolumbarien, Grabkeller, Urnengemeinschaftsgräber sowie Grabfelder für Fehl- und Totgeburten. Für die Tierbeigabe wird laut Stadt „eine Gebühr zu zahlen sein, da der Arbeitsvorgang Aufwand erfordert“. Wie hoch diese ausfallen wird, steht noch nicht fest.

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