Tier-Seuche: Impfung ist verpflichtend

Dadurch sollen die Tiere vor der durch Mücken übertragenen Virusinfektion geschützt werden.

Kreis Viersen. Alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen sind auch in diesem Jahr verpflichtet, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Darauf weist das Veterinäramt des Kreises Viersen hin. "Dadurch sollen die Tiere vor der durch Mücken übertragenen Virusinfektion geschützt werden", erklärt Leiter Dr. Helmut Theißen. Ausnahmen könnten nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.

2007 wurde in 133 Betrieben im Kreis Viersen die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. In NRW waren rund 10 000 Betriebe betroffen. Dies führte für die Tierhalter zu großen wirtschaftlichen Schäden.

Der Impfstoff kann jetzt von den jeweiligen Hoftierärzten im Veterinäramt des Kreises Viersen abgeholt werden. "Die Impfung soll rechtzeitig abgeschlossen sein, bevor die Stechmücken, die die Krankheit übertragen, auftreten", sagt der Tierarzt.

Die Gebühren für die Impfung übernehmen das Land Nordrhein-Westfalen und die Tierseuchenkasse jeweils zur Hälfte. Der Impfstoff wird kostenfrei gestellt. "Die Impftierärzte dürfen in kleinen Beständen mit weniger als 20 Rindern oder 30 Schafen oder Ziegen eine zusätzliche Bestandsgebühr für den höheren Aufwand zur Impfung in Kleinbeständen in Rechnung stellen", sagt Theißen und weist darauf hin, dass Impfverweigerungen ordnungsrechtlich geahndet werden können.

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