Süchteln: Urteil nach Messer-Attacke

In dem Süchtelner Fall wurde am Dienstag der Richterspruch verkündet: fünf Jahre Freiheitsentzug.

Süchteln. Im Prozess um die Messer-Attacke auf seinen Nachbarn Stefan K. wurde der Angeklagte Attila F. wegen schwerer Körperverletzung Dienstag zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt - wobei nach drei Jahren Haft wegen der attestierten Persönlichkeitsstörung des Angeklagten eine Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet wurde.

Der Fall: Am 29. April 2008 kommt der damals 32-jährige F. von einer Fahrradtour mit seiner kleinen Tochter zurück. Vor dem Mehrfamilienhaus in Süchteln, in dem er seit zehn Jahren mit seiner Familie lebt, trifft er auf seinen Nachbarn Stefan K., mit dem es schon häufig zu Streitigkeiten kam. Mal ging es um laute Musik, die aus der Wohnung der Familie F. zu hören sein sollte, mal um ein Schuhregal im Hausflur.

An diesem 29. April eskaliert die Situation dramatisch, und Attila F. zieht ein Klappmesser aus der Tasche. Er sticht es K. durch die linke Augenhöhle bis ins Hirn. Der Angegriffene kann fliehen, wird jedoch von dem vor Wut außer sich geratenen Attila F. verfolgt und noch neun Mal in Hals, Schultern und Rücken gestochen.

Schließlich kann ihm seine Frau das Messer abnehmen, die inzwischen eingetroffene Polizei überwältigt den Angreifer und nimmt ihn fest. Stefan K. wird notärztlich versorgt und überlebt die Tat.

In der mündlichen Urteilsbegründung führt der Vorsitzende Richter Lothar Beckers aus, dass es sich bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten um eine "alltägliche Lebenssituation" handelte, mit der der Angeklagte jedoch auf Grund seiner Persönlichkeitsstörung nicht klar gekommen sei.

Der hinzugezogene Sachverständige hatte in seinem Gutachten Attila F. Depressionen, eine paranoide Entwicklungsstörung und eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit bescheinigt. Auf Grund dieses Gutachtens hatte auch die Staatsanwaltschaft eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen.

Dem Vorwurf des versuchten Totschlags war die Kammer nicht gefolgt. Die Richter sahen in der Tatsache, dass Attila F. - obwohl er die Möglichkeit dazu gehabt hätte - nicht weiter auf sein Opfer einstach, einen so genannten freiwilligen Rücktritt von der Tat. Auf die Höhe der Strafe hatte das jedoch keinen erkennbaren Einfluss, denn auch die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre sowie die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung gefordert.

In seinem Schlusswort bedauerte der Angeklagte nochmals die Tat und entschuldigte sich bei K., der zu diesem Zeitpunkt den Saal allerdings schon verlassen hatte.

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