Sonderregelung: Sprachtherapie wieder im Kindergarten

Landrat Ottmann vermittelte, AOK fand die Lösung.

Kreis Viersen. Es wird eine neue Regelung für Sprachheiltherapien von Logopäden in Kindergärten im Kreis geben. Das ist Ergebnis einer "Anhörung" im Kreishaus. Auf Einladung von Landrat Peter Ottmann waren 100 Erzieherinnen, Kindertagesstättenleiter, Kinderärzte, Krankenkassen-Vertreter und Logopäden gekommen.

Die Lösung kam von AOK-Regionaldirektor Heinz Frohn: Die Krankenkassen bieten dem Kreis einen Vertrag an, nachdem Kinder auch in Kindergärten (nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in Logopädie-Praxen) sprachtherapiert werden können. Voraussetzung: Diese Kinder können "aufgrund der persönlichen sozialen Strukturen" nicht in Praxen behandelt werden. Details werden noch ausgehandelt.

Seit Anfang August können Logopäden keine Sprachheiltherapie bei Kindern mehr in Kindergärten vornehmen. Eine entsprechende Regelung (seit 2002) hatten die Krankenkassen aufgehoben, weil niedergelassene Logopäden dagegen protestiert hatten. Sie fühlten sich wirtschaftlich ausgegrenzt und sprachen von Wettbewerbsverzerrung.

Ottmann hatte sich dafür stark gemacht, dass für Kinder und Eltern eine akzeptable, praktikable Lösung gefunden wird. Denn auch bei der Anhörung wurde klar: Therapien vor Ort machen Sinn. Allerdings: Es gibt auch gute Argumente für Behandlung in Logopädie-Praxen.

2002 hatte das Kreisjugendamt seine Sprachheilförderung in Kindergärten aufgeben müssen, weil die Krankenkassen sie nicht mehr bezahlten. Da der Kreis noch nicht flächendeckend mit logopädischen Praxen versorgt war, wurde vereinbart, dass Logopäden ihre Patienten auch in Kindergärten behandeln dürfen. Derweil gibt es überall im Kreis Praxen für Logopädie und Sprachtherapien - insgesamt 26.

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