Schloss Moyland unterliegt Beuys-Witwe vor Gericht

Düsseldorf. In einem Rechtsstreit um eine Schau mit Fotografien einer Live-Aktion von Joseph Beuys ist das Museum Schloss Moyland der Witwe Eva Beuys unterlegen.

Das Urteil kann weitreichende Folgen für Fotodokumentationen von Kunstaktionen, aber auch Theater- und Musikaufführungen haben.

Moyland darf die 1964 entstandenen Fotos künftig bei Androhung von bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft nicht mehr ausstellen, entschied das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch. Moyland-Direktorin Bettina Paust kündigte Revision beim Oberlandesgericht an.

Die Fotografien der Beuys-Aktion sind nach Auffassung des Gerichts eine unzulässige Umgestaltung des Originalwerks. Mit der Ausstellung habe das Museum das Urheberrecht von Eva Beuys verletzt. Die Kammer schloss sich damit der Argumentation der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst an, die Eva Beuys (77) vor Gericht vertritt.

Nach Ansicht der Kläger sind die Fotos der Fluxus-Aktion eine "Transformation vom Dynamischen ins Statische" und deshalb genehmigungspflichtig.Durch das Urteil werde die Dokumentationsfotografie künstlerischer Aktionen abgeschafft, kritisierte Paust. Fotografen hätten künftig keine Rechte mehr an ihren Fotos von dynamischen Aufführungen.

Die Museumsarbeit werde massiv erschwert, da sie entsprechende Fotos aus ihren Beständen nicht mehr ausstellen dürften. Auch die wissenschaftliche Forschung werde behindert. Das Urteil widerspreche auch dem erweiterten Kunstbegriff von Beuys (1921-1986).Die bis dahin unveröffentlichten Fotos dokumentieren Beuys' Live- Aktion "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet".

Der 2008 gestorbene Fotograf Manfred Tischer hatte die TV-Live-Übertragung des Beuys-Happenings im Düsseldorfer ZDF-Studio festgehalten. Eine Aufzeichnung der gesamten ZDF-Sendung existiert nicht. Moyland musste die Fotos vergangenes Jahr nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts abhängen.

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