Niederrhein: Schlag gegen Schleuserbande

Niederrhein. Zeitgleich haben Donnerstagmorgen 80 Beamte der Bundespolizei in zwölf Wohnungen zugeschlagen. Durchsucht wurden sieben Wohnungen in Mönchengladbach, zwei in Viersen, zwei in Aachen und jeweils eine in Krefeld und Düsseldorf.

Damit ist der Polizei ein Schlag gegen eine Schleuserbande gelungen, der man bislang elf Schleusungen aus Marokko nachweisen kann.

Durch einen Tipp waren die Ermittlungen im vergangenen Oktober ins Rollen gekommen. Drei Monate lang ermittelte man auf Hochtouren. Als Haupttäter wurde ein 52-Jähriger aus Viersen in seiner Wohnung festgenommen. Seine Staatsangehörigkeit ist noch unklar. In seiner Wohnung fanden und beschlagnahmten die Beamten 20 000 Euro in bar.

Ob dieses Geld mit den Schleusungen, bei denen vornehmlich marokkanische Staatsangehörige - Männer wie Frauen - nach Deutschland gebracht wurden und eine Scheinehe eingingen, in Zusammenhang steht, muss noch geprüft werden. Falls ja, wird es eingezogen. Und so funktionierte die Schleusung: Heiratswillige Deutsche reisten nach Marokko, heirateten dort und erhielten 2000 Euro dafür.

Nach ihrer Rückkehr stellten sie dann hier einen Antrag auf Familienzusammenführung. In dem Moment, wo der Ehepartner einreisen durfte, flossen weitere 2000 Euro. Die Geschleusten mussten nach bisherigen Erkenntnissen zwischen 12 000 und 15 000 Euro für diese Dienste bezahlen.

Neben dem Haupttäter soll es zwei oder drei Mittäter gegeben haben, die jeweils selbst auch heirateten. Inwieweit die anderen Heiratswilligen voneinander wussten, oder ob sie sich für Einzeltäter hielten, muss noch ermittelt werden. Jedenfalls drohen ihnen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. In den Wohnungen wurden Beweismittel gefunden - Unterlagen, dazu Verträge und Zahlungsquittungen.

Zum Zugriff hat sich die Bundespolizei entschlossen, weil Observationen, Behördenabfragen und sonstige verdeckte Mittel jetzt ausgeschöpft waren. Die weiteren Ermittlungen erst werden zeigen, in wie großem Stil die Bande agierte.

Bislang sind die elf Schleusungen beweisbar, wie weit die ältesten Eheschließungen zurückliegen, gibt die Polizei nicht preis. Um nach einer Scheinehe ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen, müssen die Partner drei Jahre lang verheiratet bleiben, bevor die Scheidung eingereicht wird.

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