Kreis Viersen: Reform in den Standesämtern

Ab sofort werden etwa Ehe- und Geburtsregister nicht mehr auf Papier, sondern in elektronischer Form geführt.

Kreis Viersen. Richtig viel zu tun hatten zum Jahreswechsel die Standesämter im Kreis Viersen. Nicht nur die letzten Personenstandsfälle (Geburten, Todesfälle) aus 2008 mussten abgearbeitet werden, es stand auch eine große Reform ins Haus, die ab sofort gültig ist.

Kernpunkt der Reform des so genannten Personenstandsgesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Führung der Urkundenbücher in Papierform. Künftig werden die Ehe-, Lebenspartnerschaft-, Geburts- und Sterberegister in elektronischer Form geführt.

"Zwar haben PC und elektronische Rechner schon längst auch in den Standesämtern Einzug gehalten, sie unterstützten und erleichterten bislang allerdings nur die Arbeit und waren kein Ersatz für die Führung der gebundenen Urkundenbücher", erklärt Günter Prüter, zuständig für die Standesamtsaufsicht.

Bis 2013 müssen die Standesämter ihre Register umgestellt haben. Die lange Frist wurde eingeräumt, da sich die technischen Verfahren noch in der Testphase befinden und die Umstellung erhebliche organisatorische, technische und datenschutzrechtliche Vorbereitungen erfordern.

Alle neun Standesämter des Kreises Viersen stellten dennoch im alten Jahr mit Unterstützung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein in Kamp-Lintfort auf eine neue elektronische Software um. "Die Umstellung erfolgte in der Silvesternacht, wir haben uns aber langfristig darauf vorbereitet, zum Teil seit 2007", sagt Gerd Verstegen, Leiter des Viersener Standesamtes.

Die wesentlichen Neuerungen für die Bürger sind unter anderem: Künftig gibt es Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterbeurkunden in deutscher und internationaler Form. Geburtsscheine und Abstammungsurkunden wird es nicht mehr geben.

Bestehende Familienbücher werden nur noch eingeschränkt weitergeführt, neue nicht mehr angelegt. Grundsätzlich gibt es diese Dokumente im Standesamt der Gemeinde, in der das Ereignis stattfand. "Wer im Januar 2009 eine Ehe anmeldet, muss teilweise andere Dokumente mitbringen, als wenn er sie im Dezember 2008 angemeldet hätte - so gibt es keine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mehr", nennt Verstegen ein konkretes Beispiel.

Geburtskliniken und Bestatter seien über die Neuerungen informiert worden. Und: "Bei Eheschließungen gibt es ja in der Regel eh ein längeres Verfahren im Vorfeld." Durch die Elektronik soll es später auch möglich werden, seine "Personenstandsurkunden" (so der Sammelbegriff) in anderen Standesämtern zu bekommen.

Im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle können deutsche Staatsangehörige beim Standesamt ihres Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Daraus können deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Ausländische Mitbürger, die im Konsulat ihres Heimatstaates heiraten, können diese Ehe ebenfalls in ein deutsches Eheregister übertragen lassen und erhalten daraus deutsche Eheurkunden.

Auch bei den Gebühren gibt es Änderungen. Die Bundesländer können unterschiedliche Sätze festlegen, vorher war das einheitlich. In NRW kostet die Ausstellung einer Personenstandsurkunde zehn Euro (vorher sieben), Ehe-Anmeldung 40 oder 66 Euro (33/55 Euro).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort