Jugendamtsleiter siegt vor Gericht: "Unerträgliche Diffamierung"

Kreis Viersen. Etappensieg für Thomas Weber: Der wegen angeblich anstößiger Fotos mit Jugendlichen gekündigte Jugendamtsleiter hat mit seiner Klage gegen den Kreis Viersen Erfolg gehabt.

Die fristlose Kündigung vom 19. Januar 2011 ist unwirksam, urteilte das Arbeitsgericht Krefeld. "Die Fotos sind absolut harmlos, es sind Spaßfotos", sagte Richterin Edith Beckers. Es sei unerträglich, dass Weber von seinem Arbeitgeber so diffamiert wurde.

Der Kreis Viersen hatte Weber zunächst beurlaubt, ihm Hausverbot erteilt und ihm dann die Kündigung geschickt. Anlass für diesen Schritt waren Fotos einer Reise, die Weber in seiner Funktion als Vorsitzender des Vereins Jugend aktuell unternommen hat. Auf der Homepage des Vereins waren Bilder zu sehen, die Weber bei einer Jugendreise nach Prag mit Jugendlichen in einer Sauna zeigen. „Leicht anstößige Fotos“, wie Kreis-Sprecher Axel Küppers damals sagte. Es gebe zwar keinerlei strafrechtliche Hinweise, aber man halte solche Fotos im Zusammenhang mit einem Jugendamtsleiter für ungeeignet.

Richterin Beckers sah dies am Dienstag vor dem Arbeitsgericht anders. Sie gab Weber Recht, der - aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zum Kreis Viersen - beantragt hatte, den Vertrag gegen Zahlung einer Abfindung von mindestens 20000 Euro aufzulösen. Das Arbeitsgericht billigte ihm sogar mehr als die doppelte Summe zu.

Der Kreis Viersen hat die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. ahl/cax/robu

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