Eine lästige Pflicht: Die Steuererklärung

Finanzamt: Mühselig werden die Formulare auf Papier oder im PC ausgefüllt. Aber was passiert dann eigentlich mit den Unterlagen?

Viersen. Die Steuererklärung ist für die meisten Menschen eine lästige, ungeliebte Pflichtaufgabe. Ist sie endlich ausgefüllt und im Briefkasten des Finanzamtes gelandet, atmet der Steuerbürger erleichtert auf und hofft auf zügige Rückzahlung zuviel abgeführter Steuern. Doch was passiert eigentlich mit dem mühsam ausgefüllten Formular?

Das Finanzamt Viersen hat sich einmal bei der Arbeit über die Schulter blicken lassen. 60 000 Steuererklärungen werden hier jedes Jahr bearbeitet - Steuererklärungen von Arbeitnehmern und Unternehmen nicht nur aus Viersen, sondern auch aus Brüggen, Willich, Nettetal oder Niederkrüchten . Die erste Station der Steuererklärung ist im Allgemeinen der Briefkasten des Finanzamtes. Leider, sagen die Beamten. Denn sie würden auf das Papier gern verzichten.

"Nur für 25 Prozent der Steuererklärungen wird das elektronische Formular namens Elster genutzt", bedauert Gabriele Gorys, die stellvertretende Leiterin des Finanzamtes Viersen. Obwohl die Finanzverwaltung viel dafür geworben hat, schätzen die Bürger offensichtlich das gute alte Formular. "Sie empfinden das wohl als sicherer", vermutet Gorys. Für das Finanzamt bedeutet das mehr Arbeit.

Die eingehende Post oder die persönlich abgegebenen Formulare werden in der Poststelle erst mal sortiert, damit die Formulare später eingescannt und dann per Rechner bearbeitet werden können. Schon beim Sortieren fallen die Steuererklärungen auf, die nicht elektronisch lesbar sind: die Handschrift ist unleserlich, das Papier farbig, nicht zutreffende Blöcke wurden durchgestrichen. Hier verzweifelt der Computer - diese Formulare müssen dann per Hand eingegeben werden.

Liegt erst mal alles in elektronischer Form vor, greifen die Programme der Finanzverwaltung. "Die Sachbearbeiter werden auf problematische Fälle hingewiesen", erklärt Stefan Schroers, selbst Sachbearbeiter und Leiter des Bürgerservices. Die Kriterien, die das System zugrunde legt, werden regelmäßig geändert, so dass eine Steuererklärung, die drei Jahre lang unbeanstandet blieb, im vierten Jahr überprüft werden kann.

30 Prozent der Steuererklärungen laufen glatt durch die Programme, beim Rest müssen die Finanzbeamten ran. Manchmal fehlt nur eine Kennziffer, manchmal werden Belege gebraucht oder das System weist auf eine ungewöhnliche Abweichung vom Vorjahr hin.

Ist schließlich alles zur Zufriedenheit der Sachbearbeiter geklärt, werden die Daten freigegeben und ans Rechenzentrum nach Düsseldorf übermittelt. Von dort werden die Bescheide für ganz NRW verschickt.

Nun kann es natürlich vorkommen, dass der Bürger den Bescheid je nach zu zahlender oder zu erhaltender Summe nicht nur bejubelt oder verflucht, sondern dagegen Einspruch einlegt. In Viersen ist das rund 7500 Mal im Jahr der Fall.

Dann greift ein dreistufiges System: Zuerst muss noch mal der Sachbearbeiter ran, der das Problem in der großen Mehrheit der Fälle auch aus der Welt schaffen kann. Wenn nicht, landet der Einspruch bei der Rechtsbehelfstelle. Sollte das alles nichts nützen, bleibt der Gang zum Finanzgericht. Aber soweit kommt es nur in den wenigsten Fällen.

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