Dobbelstein: Staatsanwalt will Geldstrafe

Supendierter Feuerwehrchef soll nicht ins Gefängnis.

Viersen. Im Dauer-Prozess gegen den suspendierten Viersener Feuerwehrchef Wilhelm Josef Dobbelstein haben Staatsanwalt und Verteidiger vor dem Landgericht in Mönchengladbach ihre Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 10 800 Euro. Dobbelsteins Anwalt forderte Freispruch, weil gegen seinen Mandanten einseitig ermittelt worden sei. Das Viersener Amtsgericht hatte Dobbelstein zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und 4500 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen war der 56-Jährige in Berufung vor das Landgericht gegangen. Das Verfahren dauerte bislang 17 Verhandlungstage. Das Urteil soll in zwei Wochen gesprochen werden. Der Staatsanwalt warf Dobbelstein Vorteilsnahme im Amt vor. Beim Kauf einer Tauchausrüstung habe er einen Preisnachlass von 42 Prozent von der Firma bekommen, die die Atemschutzwerkstatt der neuen Feuerwache an der Gerberstraße gebaut habe. Als Untreue und versuchten Betrug erkannte der Staatsanwalt den Versuch des Angeklagten, Schwerlastregale, die er für 5000 Euro gekauft hatte, für mehr Geld an die Stadt zu verkaufen. Das Rechnungsprüfungsamt hatte den Handel verhindert. (Red)

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