Die nächsten i-Dötzchen: Infos der Stadt

Die Viersener Schulverwaltung weist darauf hin, dass für alle Kinder, die zwischen dem 1.September 2003 und dem 31.August 2004 geboren sind, am 1. August des kommenden Jahres die Schulpflicht beginnt.

Viersen. Kaum haben sich die diesjährigen i-Dötzchen an ihren neuen Alltag gewöhnt, müssen sich schon die nächsten Kinder langsam auf den Schulbeginn vorbereiten: Die Viersener Schulverwaltung weist darauf hin, dass für alle Kinder, die zwischen dem 1.September 2003 und dem 31.August 2004 geboren sind, am 1. August des kommenden Jahres die Schulpflicht beginnt.

Kinder, die nach dem 31. August sechs Jahre alt werden, können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie "die körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind". Die Entscheidung treffen die Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die am 1. August schulpflichtig werden, erhalten eine Aufforderung zur Anmeldung. Eltern haben das Recht, ihr Kind bei der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Soweit es die Kapazitäten zulassen, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter entfernt wohnen.

Die Eltern der Kinder, die auf Antrag vorzeitig die Schule besuchen können, erhalten keine Aufforderung zur schriftlichen Anmeldung. Solche Anträge können laut Stadt nur persönlich in der gewünschten Schule gestellt werden.

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