Brandstiftung: Drei Pferde sterben in den Flammen

Ein 17-Jähriger aus Dilkrath gesteht die Tat in Boisheim.

Viersen/Schwalmtal. Drei tote Pferde, ein Sachschaden von mindestens einer halben Million Euro - das ist die traurige Bilanz eines Großbrandes an der Peelsheide in Boisheim in der Nacht zu Montag. Um 0.48 Uhr alarmierten gleich drei Menschen die Feuerwehr: Ein Lokführer, der auf der Strecke Venlo-Viersen fuhr, ein Autofahrer und ein Spaziergänger. Sie alle sahen die Flammen in den Nachthimmel schlagen.

Die Feuerwehr rückte sofort in großer Zahl aus, sechs Minuten später waren die ersten Kräfte vor Ort. Da aber brannte die 300 Quadratmeter große Halle bereits lichterloh. Neben den Löscharbeiten musste die Wehr auch das nur zehn Meter entfernte Wohnhaus und einen Stall schützen.

Zwischendurch versuchte ein Mitarbeiter des Reiterhofes noch, die drei Pferde aus der brennenden Halle zu retten, woran ihn die Feuerwehr wegen der Gefährdung für ihn selbst hinderte.

Dass ein Sachverständiger nach ersten Ermittlungen Anhaltspunkte für Brandstiftung fand, erstaunte niemanden. Schon kurz nach Beginn der Löscharbeiten in der Nacht hatte die Polizei einen 17-Jährigen aus Dilkrath festgenommen. Der Jugendliche war zuvor schon mit sechs anderen Brandstiftungen in Zusammenhang gebracht worden, am 18. März hatte man ihn schon einmal festgenommen.

Er war bei zwei der Brände in Tatortnähe gesehen worden, einmal soll er Gerüchten zufolge sogar der Brandmelder gewesen sein. Er bestritt aber die Taten und wurde auf freien Fuß gesetzt. Danach brannte eine Scheune in Lüttelforst, dann war über drei Wochen Ruhe - bis gestern.

Diesmal gestand der Junge die Brandstiftung. Mit den anderen Taten will er jedoch immer noch nichts zu tun haben. Nach der Vernehmung und dem Geständnis wurde er wieder freigelassen.

Zum möglichen Strafmaß will sich die Polizei nicht äußern. Brandstiftung wird nach Paragraph 306 des Strafgesetzbuches im Erwachsenenstrafrecht mit mindestens einem halben Jahr (in einem minderschweren Fall) und höchstens zehn Jahren bestraft. In diesem Fall käme aber das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das mehr persönliche Komponenten berücksichtigt.

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