Amokläufer von Amern geht in Revision

Schwalmtal. Am 18. August jährt sich zum ersten Mal die Bluttat von Amern, bei der ein Rentner drei Männer erschoss und einen vierten schwer verletzte. Am 13. April war der 72-jährige Hans P. zu 15 Jahren Haft und sofortiger Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt worden.

Seine Anwälte hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, die Begründung stand allerdings noch aus. Inzwischen hat sich ein auf Revisionen spezialisierter Anwalt aus Berlin eingeschaltet und erklärt, dass er Hans P. jetzt zusätzlich zu den beiden bisherigen Anwälten vertrete.

Er hat eine 50-seitige Begründung für die Revision eingereicht, die das Landgericht Mönchengladbach schon am 29. Juli erreichte, wie dessen Sprecher Joachim Banke auf Nachfrage mitteilte. Damit landet der Fall doch noch vor dem Bundesgerichtshof.

Dort liegen, so die Erfahrung dieses Berliner Anwalts, Fälle für neun bis 14 Monate, bevor sie entschieden werden. Sollte er mit seiner Revision Erfolg haben, dann würde der Fall in gut einem Jahr vor einer anderen Kammer des Landgerichts Mönchengladbach komplett neu aufgerollt werden.

Der Anwalt möchte noch nicht preisgeben, worauf sich seine Beweisführung stützt. Es handele sich aber um eine Sachbeschwerde, die Lücken in der Urteilsbegründung aufzeigen wolle. Er habe "eine Vielzahl von Rechtsfehlern" gefunden und sehe der BGH-Entscheidung optimistisch entgegen.

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